Der Kabarettist, Autor und Menschenkenner Stefan Vögel beantwortet Fragen, die sich andere erst gar nicht zu stellen wagen. Heute verrät er vier Gründe, warum die meisten Zuschauer und Zuhörer auch noch einen langweiligen zweiten Teil ertragen, aber nicht müssten.
Der Besucher einer Kulturveranstaltung schuldet dem Künstler keine Anwesenheit, denn schon allein für das Anrecht auf dieselbe hat er durch Bezahlung seines Eintrittsgelds jede Schuld beglichen. Umgekehrt ist auch der Künstler keinesfalls verpflichtet, dem Zuschauer eine Darbietung vorzusetzen, die dessen Präsenz bis zum Schluss garantiert (in seinem eigenen Interesse sei ihm dies auf Dauer aber empfohlen).
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