Ratschlag bekräftigt
Seit 2004 ist die Spikesfrist neu geregelt (49. Novelle der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung): Verboten sind die "genagelten" Reifen in den Monaten Juni, Juli, August und September.
Das heißt, seit 1. Oktober 2004 konnte mit den Spikes gefahren werden, bis 31. Mai.
In der alten Regelung (gültig bis 2003) war die Verwendung der Spezialreifen vom 15. November bis zum ersten Montag nach Ostern erlaubt.
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