Datenschutz

EU-Verordnung fordert “Recht auf Vergessen” im Netz

Web
25.01.2012 11:01
Mit einer neuen Verordnung, die am Mittwoch in Brüssel vorgestellt wird, will die EU-Kommission den Datenschutz vor allem im Internet stärken und vereinheitlichen. Neben schärferen Sanktionsmöglichkeiten soll ein "Recht auf Vergessen" dem Einzelnen ermöglichen, dass persönliche Daten, die im Internet kursieren, wieder gelöscht werden können.

"Wenn man im Internet irgendwo Daten angibt, reicht es in Zukunft nicht mehr wie bisher, dass implizit die Zustimmung zur Verwendung der Daten gegeben wird, etwa indem man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert", erklärte der Vertreter der Europäischen Kommission in Österreich, Richard Kühnel, am Dienstag in Wien. In Zukunft muss die Zustimmung von Internetbetreibern explizit eingeholt werden. Neu sei außerdem ein "Recht, vergessen zu werden". Dem Einzelnen soll dies ermöglichen, die Löschung von persönlichen Daten zu erreichen, die im Internet kursieren. Wie dieses allerdings technisch umgesetzt werden soll, ist bislang offen.

Die Medienfreiheit werde dadurch natürlich nicht eingeschränkt, da Daten, die in Medien veröffentlicht wurden, nicht davon betroffen seien, erklärte Kühnel. Ein Grenzfall würden jedoch wahrscheinlich Veröffentlichungen in Blogs darstellen, so der Kommissions-Vertreter in Österreich. In derartigen Fällen hätten künftig die europäische und die nationalen Datenschutzstellen zu entscheiden, die zur Überwachung des Datenschutzes in allen EU-Mitgliedsländern eingerichtet werden, erklärte Kühnel.

"Bürgern Vertrauen zurückgeben"
Die Verbraucher seien oft "schockiert", wenn ihnen der Umfang des Sammelns persönlicher Daten im Netz bewusst werde. "Unser Ziel ist, dass sie verstehen, was passiert", sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding. "Wenn wir es nicht schaffen, den Bürgern das Vertrauen zurückzugeben, dass ihre Daten in sicheren Händen liegen, könnten moderne Technologien nicht so stark durchstarten wie erhofft", so Reding gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Strafzahlungen bei Verstößen gegen Datenschutz
Verschärft werden sollen auch die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Unternehmen bei Verstößen gegen den Datenschutz in Form von Strafzahlungen. Dazu muss jedes ausländische Unternehmen eine Kontaktperson in Europa haben. Laut einem ersten Entwurf der Verordnung sollen Unternehmen bis zu fünf Prozent ihres Weltumsatzes als Bußgeld zahlen. Über die endgültige Höhe der Strafe wird noch entschieden.

Vereinheitlichung soll jährlich 130 Millionen Euro einsparen
Von der Vereinheitlichung der Datenschutzbestimmungen erwartet sich die EU-Kommission weniger Bürokratie und Einsparung in der Höhe von 130 Millionen jährlich. Zudem werde die einheitliche EU-Verordnung, welche die nationale Gesetzgebung ersetzt, der Wirtschaft nützen und vor allem für ausländische Unternehmen Erleichterungen und Einsparungen bringen, erklärte Kühnel.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Web
25.01.2012 11:01
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt