Es begann mit lästigen Kreuzschmerzen - und endet mit lebenslangen gesundheitlichen Problemen. Und das, obwohl der Kärntner sofort einen Arzt aufgesucht hatte. Doch der soll nur eine kurze Standarduntersuchung vorgenommen und Injektionen verschrieben haben. Drei Monate später verlor der Patient eine Niere.
Wie weit geht die Sorgfaltspflicht eines Arztes? Muss er über seinen Fachbereich hinaus denken, den Patienten umfassender untersuchen oder auch an Kollegen überweisen? Oder ist etwa ein Patient allein dafür verantwortlich, seine Erkrankung selbst zu erkennen und danach den richtigen Facharzt zu wählen? Um solche Fragen dreht sich ein Kunstfehlerprozess am Landesgericht Klagenfurt. Wie immer er ausgeht - für einen 57-jährigen Kärntner wäre ein Urteil nur ein schwacher Trost, da er nach der möglicherweise falschen Behandlung lebenslang gesundheitliche Probleme haben wird.
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