Mehrfach vorbestraft

Vergewaltigung: Vier Jahre Haft für Bulgaren (26)

Vorarlberg
08.07.2026 05:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein bereits vorbestrafter Bulgare hatte Ende vergangenen Jahres eine 57-jährige Bekannte in Bludenz (Vorarlberg) vergewaltigt. Nun musste er sich vor Gericht verantworten – dabei verstrickte er sich in Widersprüche. 

Schon die erste Frage der Richterin am Landesgericht Feldkirch, wo die Verhandlung am Dienstag über die Bühne ging, brachte den Angeklagten ins Schwitzen. Vorstrafen? „Ich habe keine“, behauptet der 26-jährige Bulgare kaltschnäuzig. Ein dreister Bluff – denn die Vorsitzende hat die Akten vor sich liegen: eine Verurteilung in Portugal, dazu erst im Vorjahr ein Urteil am Landesgericht Feldkirch wegen schwerer Körperverletzung.

Als sie ihn damit konfrontiert, gibt er das Unschuldslamm: „Daran kann ich mich nicht erinnern.“ Doch diesmal geht es um schwerere Kost: Vergewaltigung und Hausfriedensbruch werden dem Mann vorgeworfen, zwei bis zehn Jahre Gefängnis drohen ihm.

Das Opfer: eine 57-jährige Bekannte aus Bludenz. Dabei hatte alles harmlos begonnen. Ein Spaziergang mit dem Hund im Jahre 2024, man kommt ins Gespräch. Es folgen ein paar Treffen, auch das Bett bleibt nicht unbenutzt. Doch dann die klare Ansage der Frau: Sie habe einen neuen Freund und wolle diesen auch heiraten – also Schluss mit der Affäre. Der Angeklagte will das aber nicht wahrhaben. Ende November steht er wieder vor ihrer Tür. Sie weist ihn ab – doch er stemmt den Fuß in den Türspalt und zerrt sie in ihre Wohnung im zweiten Stock. Dort drückt er sie auf die Couch und vergeht sich an ihr.

Gericht schenkt dem Opfer Glauben
Mehrmals gelingt es der Frau, sich loszureißen. Erst als sie ihr Handy erreicht und mit einer Anzeige droht, flüchtet der Mann. Vor Gericht dann die nächste Volte: Der Sex sei einvernehmlich gewesen – „einmal schon, beim zweiten Mal halt nicht“, windet sich der Angeklagte. Je länger er aussagt, desto tiefer verstrickt er sich in sein eigenes Lügenkonstrukt. Widersprüche über Widersprüche, die der Senat genau registriert, kommen ans Licht. Nach knapp einstündiger Beratung fällt bereits das Urteil – schuldig im Sinne der Anklage. Vier Jahre Haft muss der bulgarische Staatsangehörige verbüßen. Die vorsitzende Richterin spricht dem 57-jährigen Opfer zudem ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro zu und verweist den Privatbeteiligtenvertreter mit allen weiteren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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