Die Wienerin (55) wollte sich ihren Kiefer operieren lassen und wachte nie wieder auf. Laut Anklage machte der Anästhesist gravierende Fehler. Im Wiener Landesgericht sieht er keine Schuld bei sich, entschuldigt sich aber bei den Angehörigen der verstorbenen Patientin.
„Die Patientin hat eine Narkose gewählt, weil sie sich vor dem Eingriff fürchtete“, erinnert sich der Anästhesist. Eine Entscheidung, die der 55-Jährigen das Leben kosten sollte. Deswegen sitzt der Facharzt im Wiener Landesgericht. Er soll am 2. Oktober 2024 in mehreren Punkten seine ärztliche Sorgfaltspflicht verletzt haben – und dadurch die Frau in einer Zahnarztpraxis grob fahrlässig getötet haben, klagt ihn die Staatsanwaltschaft an.
Schon zu Beginn Komplikationen
Es ging um eine komplizierte Kieferoperation. „Die Narkose habe ich streng nach den Bestimmungen eingeleitet“, sagt der Angeklagte. Dann: „Es trat ein mir unmöglich vorhersehbarer technischer Defekt auf.“ Der Beutel des Beatmungsgeräts riss ab; die Sauerstoffsättigung der Patientin sank kurzfristig. Nach einer manuellen Maskenbeatmung stabilisierte sich das aber wieder.
Angeklagter Arzt: „War eine Stresssituation“
Der Anästhesist konnte die 55-Jährige durch die Nase intubieren – Kreislaufstillstand. „Das muss man sich einmal vorstellen. Da hat man ein Gerät, das defekt ist und muss intubieren. Und kurz darauf muss man die Patientin auch noch reanimieren. Das war eine Stresssituation“, erklärt er der Richterin.
Ich möchte sagen, dass es mir furchtbar leidtut, was hier passiert ist.
Angeklagter Anästhesist vor Gericht
Die Fehler, die die Staatsanwältin ihm vorhält: Die Zahnarztpraxis sei nicht geeignet gewesen, um eine Vollnarkose durchzuführen. Das Übergewicht des Opfers sei nicht berücksichtigt worden. Laut Gutachten sei der Schlauch nicht richtig in der Nase fixiert gewesen. Außerdem hätte der angeklagte Arzt bei der Reanimation keinen Defibrillator benutzt. „Das hätte nichts geändert“, beteuert er. „Ich habe seitdem alles Mögliche durchdacht. Ob etwas besser hätte laufen können.“
Er ist zu dem Schluss gekommen: Nein – der Anästhesist bekennt sich nicht schuldig. Sein Verteidiger Lukas Kollmann betont außerdem: „Als die Frau vom Notarztteam abtransportiert worden ist, war sie nicht hirntot. Sie war am Leben. Was weiter passiert ist, ist ihm nicht zurechenbar.“
Weil zahlreiche Gutachter und Zeugen gehört werden müssen, braucht es noch einen zweiten Verhandlungstermin. Es wird also vertagt.
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