Innerhalb von zwei Monaten muss der südkoreanische Samsung-Konzern nun seine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf begründen. Das Gericht hatte am vergangenen Freitag das von dem US-Elektronikriesen Apple erwirkte Verkaufsverbot für das Galaxy Tab von Samsung in Deutschland bestätigt.
Das Landgericht hatte seine Entscheidung mit einem "übereinstimmenden Gesamteindruck" zwischen den Apple- und den Samsung-Produkten begründet. Als Beispiel nannte das Gericht eine "minimalistisch moderne Gestaltung" mit glatten Flächen, abgerundeten Ecken und schmalem Gehäuserand - allerdings trifft das auf fast alle modernen Tablet-PCs zu.
Apple: "Geschmacksmuster" verletzt
Im dem Rechtsstreit wirft Apple den Südkoreanern vor, mit dem Galaxy Tab ein sogenanntes Geschmacksmuster für die optische Gestaltung von Apple-Geräten verletzt zu haben, das sich das US-Unternehmen bereits 2004 schützen ließ. Der Galaxy Tab ist einer der schärfsten Konkurrenten des iPad von Apple.
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