Erfolg für Apple

Gericht bestätigt Verkaufsverbot für Galaxy Tab

Elektronik
09.09.2011 11:44
Das Landgericht Düsseldorf hat das vom Konkurrenten Apple erwirkte Verkaufsverbot für den neuesten Tablet-Computer von Samsung bestätigt. Für Samsung Deutschland gelte dieses Verkaufsverbot europaweit, entschied das Gericht am Freitag. Für den Mutterkonzern in Südkorea gilt das Verkaufsverbot dagegen demnach nur in Deutschland - in anderen Ländern der EU darf der Mutterkonzern das Gerät also weiterhin verkaufen. Samsung kündigte an, in Berufung zu gehen.

In dem Düsseldorfer Verfahren ging es nur um das äußere Aussehen des Samsung-Tablets, nicht um Patente auf Software oder Technik. Apple hatte sich im Jahr 2004 Design-Elemente eines Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Das Gericht musste abwägen, ob das Galaxy Tab den hinterlegten Abbildungen des Geschmacksmusters zu ähnlich sieht, um einen direkten Vergleich der Galaxy-Geräte mit dem iPad ging es nicht.

Nach dem Vergleich kam die Kammer zu der Auffassung, dass Samsung nicht den nötigen Abstand zu dem Apple-Muster gehalten habe. Als Beispiel nannte die Vorsitzende Richterin Richterin Johanna Brückner-Hofmann eine "minimalistisch moderne Gestaltung" mit glatten Flächen, abgerundeten Ecken und schmalem Gehäuserand.

Produkte von Wettbewerbern wie Asus oder Toshiba zeigten dabei ganz klar, dass es auch andere Gestaltungsmöglichkeiten gebe. Auch Samsungs Hinweise auf frühere Tablet-Studien, die noch vor dem Apple-Geschmacksmuster veröffentlich wurden, überzeugten die Richter nicht.

Verkaufsverbot für Deutschland
Samsungs Deutschland-Tochter ist es nun untersagt, europaweit Tablet-Geräte mit bestimmten Merkmalen wie einer rechteckigen Form, einer glatten Oberfläche, abgerundeten Ecken und einer gebogenen Rückseite anzubieten. Der koreanische Mutterkonzern Samsung darf sie in Deutschland nicht vermarkten.

Unter die Beschreibung passt auch der "kleinere Bruder" des Galaxy Tab 10.1, das Modell 7.7, was erklären dürfte, warum Samsung das brandneue Gerät von seinem Stand auf der Elektronikmesse IFA in Berlin verbannen musste. Apple hatte ursprünglich per einstweiliger Verfügung ein europaweites Verkaufsverbot erwirkt, das Gericht änderte die Verfügung jedoch später ab.

Weltweiter Konflikt mit inzwischen 19 Klagen
Die einstweilige Verfügung, gegen die Samsung Berufung ankündigte, wurde von dem Düsseldorfer Gericht zeitlich nicht begrenzt. Das Verfahren in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts von Apple und Samsung, bei dem der deutsche Patentexperte Florian Müller aktuell 19 Klagen in verschiedenen Ländern zählt. Im Visier steht dabei auch das Google-Betriebssystem Android, mit dem die Galaxy-Geräte laufen.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele