Seit 1. Juli 2022 ist Walter J. in Pension. Zuvor hatte er mehrere Jahre von seinem Nettogehalt zusätzlich in die Firmenpension einbezahlt. Doch in einem erhält er die 54.000 Euro, auf die er Anspruch hat, nicht. Der Leser muss sich mit einer kleinen monatlichen Auszahlung zufrieden geben.
Da die von ihm selbst eingezahlten Beträge durch das Unternehmen verdoppelt wurden, war es für den Oberösterreicher in Ordnung, damals auf einen Teil seines Gehalts zu verzichten. So kam bis zum Pensionsantritt die stattliche Summe zusammen. Nun wollte sich Walter J. das Geld „auf einmal“ auszahlen lassen. Doch der Wunsch wurde abgelehnt. Warum eigentlich?
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