Ein Jahr nach einem dermatologischen Eingriff wäre bei der Patientin ein Kontrolltermin fällig gewesen. Den bekam sie aber erst nach dem Einschreiten der Ombudsfrau.
Im April 2025 unterzog sich Karin H. einer Haut-Operation am Gesundheitszentrum Graz. Damals hatte es geheißen, die Patientin solle sich in einem Jahr für einen Kontrolltermin anmelden. Dieser wäre also vor Kurzem fällig gewesen.
Weil Ärztin Job wechselte, als Neupatientin gewertet
Als sich Frau H. wegen für die Kontrolle meldete, wurde sie auf Dezember 2026 vertröstet. „Man teilte mir mit, ich gelte jetzt als Neupatientin, weil die Ärztin, die mich operiert hat, nicht mehr hier arbeitet“, so die Steirerin.
Personeller Engpass
Die lange Wartezeit wollte sie nicht hinnehmen. Ihre Anfrage hatte aber keinen Erfolg. Laut ÖGK sei die Dermatologie im Gesundheitszentrum Graz seit längerer Zeit von einem personellen Engpass betroffen, dessen Ende leider noch nicht abschätzbar sei. Man bedauere die Situation und sei sehr bemüht, die sonst üblichen Kapazitäten wiederherzustellen. Medizinisch bestehe dadurch kein erhöhtes Risiko.
Frau H. kam deshalb zur Ombudsfrau. Auf unsere Anfrage hieß es plötzlich, man habe mit der Patientin bereits Kontakt aufgenommen und einen raschen Termin vereinbart.
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