A13 im Visier

Steirische Umwelt-Affäre: Chronologie des Skandals

Politik & Wirtschaft
25.02.2023 08:33

Hausdurchsuchungen, Schmählieder, Bundesrechnungshof-Prüfung: Die Liste der Affären ist lang, trotzdem hat sich in der A13 von Landesrätin Ursula Lackner bis heute nichts getan.

Nach einem anonymen Hinweis auf der Whistleblower-Homepage des Bundes kam der Umwelt-Skandal ins Rollen. Hier eine Auflistung der wichtigsten Ereignisse.

9. November 2021:
Die „Krone“ enthüllte die Affäre um angeblich „schief“ abgewickelte Großprojekte in der Steiermark. Der zentrale Vorwurf lautete, dass Umwelt-Verfahren von führenden Beamten der Abteilung 13 unsauber und zugunsten der Projektwerber erledigt wurden. Die zuständige Umweltlandesrätin Ursula Lackner (SPÖ) hält ihren Beamten die Stange, Konsequenzen bleiben aus.

26. November 2021:
Der Bundesrechnungshof erhält einen Prüfauftrag in der Angelegenheit. Diesen Schritt hat die steirische Opposition aus FPÖ, KPÖ, Grüne und Neos eingeleitet. Die Koalition aus ÖVP und SPÖ mauert nach wie vor.

1. Dezember 2021:
Aufgetauchte Schmählieder, die der „Krone“ zugespielt wurden, schlagen neuerlich hohe Wellen. Die Leiterin der Abteilung 13 macht sich in umgetexteten Schlagern über besorgte Bürger und NGOs lächerlich. Dazu gibt es sogar ein Video. Jetzt gibt es erstmals auch eine offizielle Reaktion: Noch am selben Tag wird die Leiterin von Landesrätin Lackner suspendiert; der UVP-Referent wird aus der Abteilung abgezogen und einer anderen Abteilung zugewiesen.

1. Juni 2022:
Nicht nur Mitarbeiter staunen: Die Abteilungsleiterin kehrt an ihren alten Arbeitsplatz zurück. Landesrätin Lackner argumentiert, es wären ihr dienstrechtlich die Hände gebunden.

9. Juni 2022:
Der Bericht der internen Revision erscheint. Dieser beinhaltet 26 mehr oder weniger inhaltsstarke Empfehlungen. Das gesamte Schriftwerk bleibt trotz mehrfacher Nachfrage durch die „Krone“ unter Verschluss, der Öffentlichkeit stünde laut Ansicht Lackners lediglich die Zusammenfassung zu.

Was eine UVP bezwecken soll

Bevor Großprojekte wie ein Einkaufszentrum oder etwa ein Wasserkraftwerk in Österreich errichtet werden dürfen, muss sich das Vorhaben einer so genannten Umweltverträglichkeitsprüfung (kurz UVP) unterziehen. In der Steiermark ist dafür die Abteilung 13 zuständig.

  • Wann wird eine UVP notwendig? Die meisten Projekte sind erst ab einer gewissen Größe UVP-pflichtig. Auslösend für eine UVP-Pflicht sind zumeist ein Schwellenwert oder ein bestimmtes Kriterium wie Produktionskapazität oder etwa Flächeninanspruchnahme, manchmal ist auch der Standort ausschlaggebend. Ob mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt durch den Bau des Projekts zu rechnen ist, ist zentrales Rechercheziel einer UVP.
  • Werden UVP-Verfahren nun beschleunigt? Die Bundesregierung hat sich zu Jahresbeginn auf eine UVP-Novelle geeinigt. Künftig sollen Verfahren für Energiewende-Projekte wie etwa Windparks schneller gehen. Unter anderem soll es deshalb keine Doppelprüfungen in den Verfahren mehr geben. „Wer effizientere Verfahren anstrebt, muss zuerst an der Personalausstattung arbeiten“, vermissen Kritiker Substanz. Dies gilt auch bzw. ganz speziell für die steirische UVP-Behörde in der A 13.

1. Dezember 2022:
Nach der Abteilungsleiterin kehrt nun auch der einstige UVP-Referent in die Abteilung 13 zurück. Auch in diesem Fall gebe - so die offizielle politische Begründung - das Beamten-Dienstrecht schlicht nicht mehr her.

21./22. Februar 2023:
Das geplante Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm wird von mehr als einem Dutzend Gutachtern am Bundesverwaltungsgericht in Wien regelrecht zerlegt.

Schwerwiegendster Kritikpunkt: Die energiewirtschaftliche Relevanz der Anlage wird von dem hinzugezogenen Fachmann infrage gestellt. Zuvor (im September 2021) hatte das Land Steiermark bzw. die Abteilung 13 trotz „auffälliger Verfahrensmängel“, wie es später heißen wird, grünes Licht für das weststeirische Mammutprojekt gegeben. Die Entscheidung des BVwG wird für die nächsten Wochen erwartet. Bis dahin bleibt offen, ob das Gericht die Causa zurück zur Behörde schickt, selbst umfangreiche Ermittlungsschritte beauftragt oder sich gleich dazu entschließt, das Projekt nicht zu genehmigen.

24. Februar 2023:
Der Bundesrechnungshof stellt seinen Rohbericht zur A13 fertig. Die Wiener Prüfer rührten von März bis Juli des Vorjahres in der Grazer Behörde ordentlich um. Diese Sonderprüfung umfasste die Jahre 2015 bis 2021, deren Ergebnis stellt den bisherigen Höhepunkt dieses Naturschutzkrimis dar (siehe Seiten 18/19).

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