Die Tierschutz-Novelle durch den Bund sorgt für Irritationen und Verunsicherung bei der Hunde-Vergabe. Eigentlich sollten die neuen Regeln ab 1. Juli gelten, doch noch immer fehlt die konkrete Verordnung.
Ohne entsprechendes Wissen darf man keinen Hund nehmen – das ist ein essenzieller Teil jener Novelle, die am 1. Juli in Kraft tritt und in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Sie besagt, dass man einen Sachkundenachweis ablegen muss – und das, im Gegensatz zur bisherigen Lösung, bevor man das Tier nimmt. „Was ja sinnvoll und zu begrüßen ist“, so Maggie Entenfellner, Leiterin der „Krone“-Tierecke.
Die Verordnung ist noch nicht einmal heraußen. Wonach sollte man sich also am 1. Juli richten?
Maggie Entenfellner, Leiterin Krone-Tierecke
Damit wissen auch steirische Tierheimleiter nicht, was das für sie bedeutet. Tenor: „Dürfen wir ab 1. Juli keinem einen Hund geben, der so einen Nachweis nicht vorzeigen kann?“
Keiner kennt sich aus. „Unser klares Ziel ist es, praxistaugliche Regelungen zu schaffen“, heißt es aus dem Büro des FPÖ-Landesrates Hannes Amesbauer. Süffisanter Nachsatz: „Ob dies auch die Bundesregierung anstrebt, darf bezweifelt werden.“ Es sei aber eine Übergangsfrist angekündigt worden.
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