Das Oberlandesgericht Wien hat eine Datenschutzklausel in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Billigfluglinie Laudamotion für unzulässig erklärt. Streitpunkt war ein Passus, der die Verwendung von Daten unter anderem für die Abwicklung von Flugbuchungen regelt.
Die Klausel sei intransparent, da daraus nicht hervorgehe, an wen und zu welchem Zweck die Daten übersendet werden, befand das Gericht laut einer Aussendung des Vereins für Konsumenteninformation, der wegen diverser Klauseln im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die Laudamotion angestrengt hatte. In dessen Rahmen wurden bereits 23 Vertragsbestimmungen für gesetzeswidrig erklärt.
Für eine wirksame Einwilligung nach der Datenschutzgrundverordnung müsse den Betroffenen klar sein, wer die möglichen Empfänger der verarbeiteten Daten sind und zu welchem Zweck sie die Daten bekommen, hielt das Gericht fest. In der fraglichen Klausel seien die Verarbeitungszwecke aber nur allgemein und ausufernd umschrieben. Das Urteil ist rechtskräftig.









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