BSI-Chef freigestellt

Umstrittener IT-Verein wurde vom BND observiert

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21.10.2022 14:54

Der umstrittene Verein „Cyber-Sicherheitsrat Deutschland“ war im Blickfeld deutscher Geheimdienste - unabhängig von dem nun freigestellten Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm. So habe es eine langjährige Operation des Bundesnachrichtendiensts (BND) gegeben, wie der „Spiegel“ berichtet.

Zudem seien der heutige Vereinsvorsitzende sowie eine Person aus dem Umfeld des Vereins vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) überwacht worden. Dem Bericht zufolge geht es bei den Untersuchungen um eine unkritische Nähe zu Russland und mögliche Verbindungen zu russischen Geheimdiensten.

Gremium im Bundestag war informiert
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur haben die Nachrichtendienste über Details in dem Fall auch mehrfach im geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages berichtet. Bei den Sicherheitsbehörden herrschte dem Vernehmen nach auch Verärgerung, dass Details öffentlich wurden.

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Der Bundesnachrichtendienst nimmt zu Angelegenheiten, die etwaige nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten betreffen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung.

Stellungnahme des BND

„Der Bundesnachrichtendienst nimmt zu Angelegenheiten, die etwaige nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten betreffen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung. Damit ist keine Aussage getroffen, ob der Sachverhalt zutreffend ist oder nicht“, teilte der BND am Freitag auf Anfrage mit. „Der Bundesnachrichtendienst berichtet zu entsprechenden Themen insbesondere der Bundesregierung und den zuständigen, geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestages.“

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Schönbohm die Ausübung seiner Amtsgeschäfte als BSI-Präsident untersagt. Zuvor war er bei einem Fest zum zehnjährigen Bestehen des Vereins aufgetreten. Er hatte den Verein damals mitgegründet. Schönbohm hat ein formales Disziplinarverfahren gegen sich verlangt, auch da sein Auftritt in dem Verein im Innenministerium genehmigt worden war.

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