Die neuen Vorschriften geben Unternehmen und Verbrauchern neue Rechte in Bezug auf Telefon- und Mobilfunkdienste und den Internetzugang. Dazu gehören etwa das Recht der Kunden, den Telekommunikationsbetreiber innerhalb eines Tages ohne Änderung der Telefonnummer zu wechseln, der Anspruch auf klarere Informationen über die angebotenen Dienstleistungen und ein besserer Online-Datenschutz.
Die zügige und einheitliche Umsetzung dieser Vorschriften ist ein Schwerpunkt der Digitalen Agenda für Europa. Zwar haben alle EU-Mitgliedstaaten entsprechende Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, die meisten von ihnen haben der Kommission auch bereits einige Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt, aber nur sieben Mitgliedstaaten (Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Malta, Schweden und Großbritannien) haben der Kommission bisher die vollständige Umsetzung der neuen Vorschriften gemeldet.
Die anderen 20 Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf das förmliche Aufforderungsschreiben zu antworten, hieß es am Dienstag in Brüssel.
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