Apple habe nicht beweisen können, dass die Namensähnlichkeit mit seinem App Store zu Verwirrung bei Verbrauchern führe, begründete sie ihre Entscheidung. Zugleich widersprach die kalifornische Richterin aber auch der Ansicht von Amazon, der Begriff "App Store" habe sich inzwischen so fest für die Bezeichnung von Software-Vertriebsplattformen eingebürgert, dass er von allen genutzt werden könne.
Amazon hatte unter dem Namen Appstore eine Download-Plattform für Smartphones mit dem Google-Betriebssystem Android gestartet und war daraufhin im März von Apple verklagt worden. Der kalifornische Konzern wirft dem Online-Händler vor, die Markenrechte zu verletzen, und fordert Schadenersatz in nicht genannter Höhe.
Der iPhone-Hersteller hatte seinen App Store mit Anwendungen für Geräte mit dem iOS-Betriebssystem 2008 gestartet und dabei zugleich die Markenrechte an dem Namen beantragt. Die US-Patentbehörde gewährte sie bereits, allerdings legte Konkurrent Microsoft Widerspruch gegen die Entscheidung ein. "App Store", so der Vorwurf des Softwarekonzerns, könne als generische Beschreibung gar nicht markenrechtlich schützbar sein.
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