Ein Bezirksgericht in San Francisco hat Tesla im Fall der Klage eines ehemaligen afroamerikanischen Mitarbeiters für haftbar erklärt. Der Mitarbeiter sei im Unternehmen rassistischen Anfeindungen und Übergriffen ausgesetzt gewesen und Tesla habe nur unzureichend etwas dagegen unternommen, so der zuständige Richter. Das Strafmaß wurde zugleich jedoch deutlich gesenkt.
Der ehemalige Mitarbeiter hatte einem CNBC-Bericht zufolge neun Monate lang für Tesla in dessen Werk im kalifornischen Fremont gearbeitet. Während dieser Zeit sollen ihn andere Mitarbeiter mit rassistischen Begriffen angesprochen und Hakenkreuze sowie Beleidigungen, darunter das „N-Wort“, an die Toilettenwände gekritzelt haben. Ein Vorgesetzter hätte zudem eine rassistische Karikatur in der Nähe seines Arbeitsplatzes gezeichnet, hieß es.
Hinreichende Beweise
In einer 43-seitigen Entscheidung erklärte der Richter, dass die Beweise die Feststellung der Geschworenen, dass Tesla für den „tiefgreifenden“ emotionalen Schaden, den der ehemalige Mitarbeiter erlitt, und die „oft unzureichenden“ disziplinarischen Maßnahmen des Unternehmens haftbar ist, hinreichend stützen.
Schadenersatz reduziert
Zugleich reduzierte der Richter jedoch den Schadenersatz für den Betroffenen von den geforderten 6,9 Millionen Dollar auf 1,5 Millionen Dollar. Der von den Geschworenen zugesprochene Strafschadenersatz in Höhe von 130 Millionen Dollar wurde zudem auf 13,5 Millionen Dollar gesenkt.
Tesla und seine Anwälte reagierten nicht sofort auf eine Bitte um Stellungnahme. Das Unternehmen hatte zuvor versucht, den Schadenersatz und den Strafschadenersatz auf jeweils 300.000 Dollar zu begrenzen.
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