Spielraum für Willkür

Urteil: Preisklausel für Netflix-Abos unzulässig

Web
24.02.2022 10:50

Netflix räumt sich über eine Vertragsklausel das Recht ein, seine Abo-Preise zu ändern - unzulässigerweise, wie das Landgericht Berlin jetzt befand. Es gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die niederländische Netflix International B.V. statt, die den Streaming-Dienst in Deutschland für den amerikanischen Mutterkonzern anbietet.

Netflix räumte sich in seinen Nutzungsbedingen das Recht ein, die Abo-Preise „von Zeit zu Zeit“ und „nach billigem Ermessen“ zu ändern, „um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln.“ Als Beispiele für preisbeeinflussende Kostenelemente nannte das Unternehmen unter anderem Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für Personal, Marketing, Finanzierung oder IT-Systeme.

Klare Kriterien fehlen
Das Landgericht Berlin schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die Bedingungen für Preisanpassungen nicht ausreichend transparent sind. Für Änderungen der Entgelte müsse es klare und verständliche Kriterien geben, damit Kunden eine geltend gemachte Preisänderung nachvollziehen oder zumindest auf Plausibilität überprüfen können.

Angesichts der Zugehörigkeit der Beklagten zu einem weltweit agierenden Konzern sei jedoch unklar, welche Kosten die in Deutschland geforderten Preise beeinflussen. Es sei nicht erkennbar, dass nur solche Kosten berücksichtigt werden dürfen, die einen konkreten Bezug zu den Kosten der Bereitstellung des Dienstes in Deutschland haben.

Das Gericht beanstandete außerdem die mangelnde Ausgewogenheit der Klausel. Es fehle die Klarstellung, dass Netflix die Preise nicht nur nach oben anpassen darf, sondern bei Kostensenkungen verpflichtet ist, die Preise zu ermäßigen.

„Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen“
„Einseitige Preisänderungen sind bei laufenden Verträgen nur erlaubt, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen“, kommentierte Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. „Bei Netflix sind die Bedingungen dagegen derart unklar formuliert, dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten.“

Frühere Netflix-Klausel war ebenfalls rechtswidrig
Die Verbraucherschützer hatten Netflix schon einmal wegen einer intransparenten Preisanpassungsklausel verklagt. Die früher verwendete Klausel enthielt einer Mitteilung des vzbv zufolge überhaupt keine Kriterien für Preisänderungen und wurde vom Berliner Kammergericht im Dezember 2019 für unzulässig erklärt.

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