Strafe für YouTuber

„Drachenlord“ zu zwei Jahren Haft verurteilt

Web
25.10.2021 09:35

Der bekannte deutsche YouTuber „Drachenlord“ ist wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Straftaten zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. „Dieses Verfahren ist ein trauriges Beispiel dafür, welche Folgen Hass und Mobbing im Internet haben“, sagte die zuständige Richterin bei ihrer Urteilsverkündung in Nürnberg.

Sie sah es laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur als erwiesen an, dass der 32-Jährige unter anderem einen Mann mit einer Taschenlampe auf die Stirn geschlagen und verletzt hatte. Einen anderen bewarf er mit einem Backstein. Außerdem hatte er Polizisten beleidigt.

Die Staatsanwältin hatte zuvor vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe aus den sieben Anklageschriften während des Prozesses gestanden und sich entschuldigt.

Der YouTuber streitet sich seit Jahren mit seinen Gegnern - im Internet und in der realen Welt. Regelmäßig tauchen diese vor seinem Haus in dem mittelfränkischen Dorf Altschauerberg auf, um ihn zu provozieren. Die Polizei muss eigenen Angaben zufolge deshalb mehrmals täglich ausrücken.

Jahrelanger Konflikt
Der 32-Jährige ist daran allerdings nicht ganz unschuldig: Begonnen hatte der Konflikt 2014, als er selbst in einem seiner Videos seine Adresse nannte und seine Gegner aufforderte, zu ihm zu kommen. Seitdem reisten Menschen von überall her zum Haus des „Drachenlords“.

Prozess aus Sicherheitsgründen verlegt
Dem Bericht nach hatte das zuständige Amtsgericht Neustadt an der Aisch die Hauptverhandlung aus Sicherheitsgründen in das Strafjustizzentrum in Nürnberg verlegt.

Es ist bereits das zweite Mal, dass sich der YouTuber wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten musste. Im September 2019 wurde er wegen einer Pfefferspray-Attacke zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Einige der nun angeklagten Taten beging er noch während der Bewährungszeit.

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