Urteil in Frankreich

Twitter muss Auskunft über Hass-Tweets geben

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07.07.2021 06:58
Porträt von krone.at
Von krone.at

Twitter muss auf Anweisung der französischen Justiz sein Vorgehen gegen Hass-Botschaften im Netz offenlegen. Ein Pariser Gericht setzte dem US-Kurznachrichtendienst dafür am Dienstag in einer Eilentscheidung eine Frist von zwei Monaten. Es folgte damit einer Beschwerde von sechs Verbänden.

Das Gericht wies Twitter an, Unterlagen vorzulegen, die konkret den Kampf gegen „Aufrufe zum Rassenhass, Aufrufe zum Hass wegen des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung von Menschen oder Aufrufe zur Gewalt“ belegen. Dies soll rückwirkend bis zum Mai 2020 nachgewiesen werden.

Darüber hinaus soll Twitter die Zahl der in Frankreich beanstandeten und gelöschten Nachrichten nennen sowie Auskunft darüber geben, welche rechtlichen Konsequenzen dies für die Urheber hatte. Die Verbände werfen Twitter vor, seiner Verantwortung nicht gerecht zu werden. Zu den Beschwerdeführern gehören unter anderem die Organisationen SOS Racisme und SOS Homophobie.

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