„Auch für Politiker“

SPÖ will Maskenpflicht in Verfassung schreiben

Politik
21.04.2021 06:37

Dass die FPÖ-Abgeordneten großteils keine Masken im Parlament tragen, obwohl die Hausordnung das vorschreibt, sorgt seit einiger Zeit für Ärger. Die ÖVP will deshalb mittels einer Änderung der Geschäftsordnung Strafen von 500 Euro einführen. Die SPÖ hat nun eine ganz neue Variante ins Spiel gebracht: Sie will die Maskenpflicht in die Verfassung schreiben lassen, weil dies rascher ginge und weniger kompliziert sei.

Wie der stellvertretende Klubchef Jörg Leichtfried ausführte, könnte mit einem solchen Vorgehen die entsprechende Bestimmung bereits am Donnerstag vom Nationalrat beschlossen werden. Zudem könnte eine Maskenpflicht auch im Bundesrat gleich miterledigt werden. Schließlich bestehe mehr Rechtssicherheit, könnte doch eine Änderung der Geschäftsordnung (durch die FPÖ) beim VfGH bekämpft werden.

Für Leichtfried eine „Frage der Gerechtigkeit“
Dass er eine Maskenpflicht befürwortet, für die es bei Zuwiderhandeln auch Strafen gibt, ist für Leichtfried eine Frage der Gerechtigkeit: „Wenn es für die Bevölkerung eine Maskenpflicht mit Sanktionen gibt, dann muss das auch für Politiker gelten.“ Die Verfassungsbestimmung soll nach Vorstellung der SPÖ während der Corona-Pandemie wirksam sein. Vorläufig wäre eine Gültigkeit bis 31. Juli vorgesehen.

Wenige Ausnahmen, etwa bei Schwangerschaft
Im Antragstext heißt es, bei Betreten und Verweilen in Parlamentsgebäuden hätten Abgeordnete zum Nationalrat, Mitglieder des Bundesrates und des Europäischen Parlaments eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 oder eine mindestens gleichwertige Maske zu tragen. Ausnahmen wären - wie schon in der Hausordnung festgelegt - z.B. gesundheitliche Gründe, Schwangerschaften, aber auch Redebeiträge oder die Vorsitzführung.

Bei Zuwiderhandeln könnten die Präsidenten der beiden Parlamentskammern jeweils nach Beratung mit der Präsidialkonferenz ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro festlegen. Ein Einspruch wäre möglich, die Letztentscheidung käme dem jeweiligen Geschäftsordnungsausschuss zu.

Welche Variante man auch immer wählt, es wird eine Verständigung zwischen Koalition und SPÖ nötig sein, da die Bestimmung jedenfalls eine Zweidrittelmehrheit braucht. Der Vorschlag der Sozialdemokraten wurde bereits an die anderen Klubs übermittelt.

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