Der Wiener Kabarettist Günther Paal, bekannt als „Gunkl“, soll ein dreijähriges Mädchen sexuell missbraucht haben. Nun steht der Prozesstermin fest – und zwar wird am 22. Oktober am Wiener Landesgericht verhandelt. In einem Video sagte der Künstler, jede Strafe „unwidersprochen hinzunehmen“.
Sowohl der Verteidiger von „Gunkl“, Florian Höllwarth, als auch Werner Wendt (Kanzlei Hubert Wagner), der Rechtsvertreter der beiden Frauen, die den Kabarettisten erpresst haben sollen, verzichten auf Einsprüche gegen die Anklageschrift. Gegen die beiden Frauen im Alter von 42 und 62 Jahren sowie den Künstler wird im Oktober gemeinsam verhandelt. Der Prozess ist auf dreieinhalb Stunden anberaumt.
Wie berichtet, wird Paal sexueller Missbrauch von Unmündigen und der Besitz von Kindesmissbrauchsmaterial vorgeworfen. Die Mutter und Großmutter des kleinen Mädchens sollen dabei gewesen sein, als „Gunkl“ den sexuellen Übergriff im Jänner 2025 verübte. Der Künstler hatte zu diesem Zeitpunkt eine mehr als zehnjährige, teilweise entgeltliche Sex-Beziehung zu den beiden angeklagten Frauen. Die beiden Frauen sollen auch in Paal verliebt gewesen sein. Es habe unter anderem gemeinsame Geburtstagsfeste gegeben, sagten diese aus.
Nach dem Übergriff auf das Mädchen sollen die Mutter und Großmutter den Wiener aber unter Druck gesetzt und Bargeld verlangt haben. „Gunkl“ sei etwa Angst vor einer körperlichen Attacke und vor einer medialen Veröffentlichung gemacht worden, heißt es. Der 64-Jährige soll den Frauen insgesamt 159.000 Euro in bar übergeben haben.
Mädchen in Obhut der Kinder- und Jugendhilfe
Im Mai 2026 stellte sich Paal der Polizei und erstattete Selbstanzeige. Bei einer Hausdurchsuchung wurde bei ihm schließlich ein Computer sichergestellt, auf dem 960 Bilddateien und 19 Videodateien mit sexualbezogenen Darstellungen Minderjähriger abgespeichert waren. Das Mädchen wurde der Familie abgenommen und ist nun einem Krisenzentrum untergebracht, die Wiener Kinder- und Jugendhilfe hat die Obsorge erhalten.
Beteiligte wollen sich schuldig bekennen
Sowohl Paal als auch die mutmaßlichen Erpresserinnen werden sich laut ihren Rechtsvertretern vor einem Schöffensenat schuldig bekennen. Paal droht im Fall einer Verurteilung eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Die Höhe hat damit zu tun, dass es erwiesenermaßen zu keiner Vergewaltigung des Kindes gekommen ist. Die Mutter und Großmutter können zu einem bis zehn Jahren Gefängnis verurteilt werden. Beide sitzen derzeit in Untersuchungshaft. Bei ihnen wurde im Gegensatz zu Paal unter anderem Fluchtgefahr angenommen.
Bei dem Künstler argumentierte die Justiz unter anderem, dass er einer polizeilichen Nachschau freiwillig zugestimmt habe und für jede Einvernahme zur Verfügung gestanden sei. Im vergangenen Jahr wurden in Österreich 224 Menschen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen verurteilt. Sexueller Missbrauch bezeichnet sexuelle Handlungen an oder mit einem Opfer wie unerwünschte Berührungen im Intimbereich.
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