Deutschland

Neues Gesetzt nimmt Digitalkonzerne an die Leine

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15.01.2021 05:45

Die Kartellbehörden in Deutschland können künftig schärfer gegen Wettbewerbsverstöße der großen Digitalkonzerne wie Amazon, Google und Facebook vorgehen, wenn diese ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen. Der Bundestag stimmte am Donnerstag in dritter Lesung der seit Monaten diskutierten Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu.

Die Reform wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition und der Grünen angenommen. Die Oppositionsparteien AfD, FDP und Linke enthielten sich der Stimme. Die Novelle besteht vor allem aus einem neuen Paragrafen 19a. Dieser erlaubt es dem Kartellamt erstmals, eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ von Digitalplattformen festzustellen und ihnen daraufhin bestimmte Praktiken zu untersagen.

Beispielsweise soll sichergestellt werden, dass die Internetriesen ihre eigenen Produkte auf ihren Plattformen nicht bevorzugt vor Produkten von Konkurrenten anbieten. Kartellverfahren sollen beschleunigt werden, damit die Behörden zügiger für einen fairen Wettbewerb sorgen können. Zudem sieht die Novelle auch eine Überarbeitung der Fusionskontrollen vor, sodass sich das Bundeskartellamt auf relevante Fusionen konzentrieren soll. Zusammenschlüsse mittelständischer Unternehmen sollen erst dann der Kontrolle unterliegen, wenn alle beteiligten Unternehmen in Deutschland mindestens einen Jahresumsatz von zehn Millionen Euro machen statt wie bisher fünf Millionen Euro.

„Geburtsstunde der sozialen Digitalwirtschaft“
Redner der Regierungsparteien betonten, mit der Novelle wolle man die digitale Wirtschaft nicht ausbremsen, indem man Unternehmen nur wegen ihrer bloßen Größe angehe. „Wir wollen sie lediglich dort in ihre Verantwortung nehmen, wo sie ihre Marktposition zum Nachteil der Wettbewerber, der Verbraucher, der Unternehmen missbräuchlich ausnutzen“, sagte der CDU-Abgeordnete Matthias Heider. Sein Parteikollege Hansjörg Durz sagte: „Wir feiern nicht weniger als die Geburtsstunde der sozialen Digitalwirtschaft.“

Die Grünen stimmten der Novelle zu, bemängelten jedoch das „schleppende Tempo“, mit dem die Reform umgesetzt worden sei. Die AfD machte sich statt einer Änderung des Kartellrechtes für einen freiwilligen Verhaltenskodex stark, der zwischen Unternehmensverbänden und den Verbraucherverbänden ausgehandelt werden sollte. Die Linke forderte dagegen eine präventive Zerschlagung der großen Internet-Konzerne, so wie sie derzeit in den USA diskutiert werde.

Deutschland „international Vorreiter“
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, begrüßte den Parlamentsbeschluss. „Der deutsche Gesetzgeber ist hier international Vorreiter.“ Ähnliche Instrumente würden zwar auch auf europäischer Ebene diskutiert, aber der Gesetzgebungsprozess stehe hier noch ganz am Anfang. „Wir werden künftig bestimmte Verhaltensweisen der Big-Tech-Unternehmen schon früher untersagen können, also quasi bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.“

Kritik am Gesetz kam vom Digitalverband Bitkom, der die Gefahr sieht, dass dieses datengetriebene Geschäftsmodelle ausbremse. „Unternehmen werden sich gut überlegen müssen, ob sie in innovative Lösungen investieren, wenn sie die daraus gewonnen Erkenntnisse anschließend mit Wettbewerbern teilen müssen.“ Positiv sei, dass mit dem Gesetz Wettbewerbshürden abgebaut und der Marktzugang für Unternehmen erleichtert werden sollten. „Die beschleunigten Entscheidungswege können Rechtssicherheit schaffen, werfen aber auch verfassungsrechtliche Fragen auf.“

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