Wer künftig beim illegalen Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken aus Internet-Tauschbörsen erwischt wird, riskiert nach einem Bericht von "Computerbild" künftig bis zu drei Jahren Gefängnis oder eine Geldstrafe. Im Bundesinnenministerium wurde nach Angaben des Blattes jetzt ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Urherberrechtes vorgestellt.
Mit der Neufassung wolle man nicht "die Schulhöfekriminalisieren", betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries(SPD). "Wir sehen für Bagatellfälle einen Strafausschließungsgrundvor", erklärte die Ministerin gegenüber "Computerbild"."Damit bleibt insbesondere das Überspielen einzelner Songsaus illegalen Tauschbörsen straflos, wenn dies in geringemUmfang und ausschließlich zu privaten Zwecken geschieht.Wer also den neuesten Robbie-Williams-Song aus einer illegalenTauschbörse herunterlädt, wird nicht gleich vom Staatsanwaltverfolgt. Er muss aber mit Schadenersatzansprüchen rechnen."
Grenze zu Bagatell-Fällen geplant Ein Sprecher des Ministeriums sagte, das neue Gesetzsehe eine Grenze zwischen Bagatell- und strafrechtlich zu verfolgendenFällen vor. Die Grenze sei eine Vervielfältigung ingeringem Umfang. Es sei Sache der Gerichte, die Grenzüberschreitungim Einzelfall zu bestimmen. Es mache keinen Sinn, ein bestimmtesDatenvolumen von Musiktiteln oder Filmen als strafrechtlich relevanteGrenze festzulegen, da sich die Technik so rasant entwickle.
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