05.10.2020 13:04 |

U-Ausschuss

Anwalt von Ibiza-Drahtzieher will nicht kommen

Der Anwalt des mutmaßlichen Ibiza-Drahtziehers Julian H., Johannes Eisenberg, will nicht vor dem U-Ausschuss erscheinen. Das teilte Eisenberg, garniert mit Vorwürfen gegen die Behörden und das Parlament, in einem Schreiben mit. Da er keinen Wohnsitz in Österreich hat, ist er auch nicht dazu verpflichtet, seiner Ladung nachzukommen. Die NEOS fordern daher nun eine Video-Befragung, für die Eisenberg allenfalls zur Verfügung stünde.

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Eisenberg hatte ursprünglich angeboten, dem Untersuchungsausschuss das Originalvideo zu übermitteln. Nach der Argumentation von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP), der Ausschuss dürfe möglicherweise rechtswidrig zustande gekommene Beweismittel nicht annehmen, zog er es wieder zurück. Die ÖVP setzte den Anwalt jedenfalls auf eine Ladungsliste. „Nach Rücksprache mit dem Mandanten, der von den österreichischen Behörden und Medien verdächtigt wird, an der Entstehung des ,Ibiza-Videos‘ mitgewirkt zu haben, teile ich mit, daß (sic!) ich als Zeuge nicht zur Verfügung stehe und nicht anreisen werde“, erteilte Eisenberg in einem Schreiben an den Ausschuss der Ladung nun allerdings eine Absage.

Eisenberg ortet „erhebliche kriminelle Energie“ bei Polizei und Justiz
Nach seinem Angebot, das Video zu übermitteln, sei gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren „wegen angeblichen Versuchs des Mißbrauchs (sic!) von Tonaufnahmen“ eingeleitet worden, das immer noch laufe, erklärte der Anwalt. Zudem werde das Ermittlungsverfahren gegen den mutmaßlichen Videohersteller „in einer Weise geführt, die rechtsstaatswidrig ist und erhebliche kriminelle Energie der beteiligten Mitarbeiter der Polizei und Justizbehörden und Gerichte offenbart“, spart Eisenberg nicht mit Vorwürfen. Es werde versucht, die Erstellung und Verbreitung des Videos, das FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache zu Fall brachte und die türkis-blaue Koalition beendete, zu „delegitimieren“ und seinen Mandanten zu „kriminalisieren“, beklagt der Anwalt.

Kritik an Sobotka-Vorsitz
Auch kritisiert der Anwalt in Anspielung an Sobotka, dass in Deutschland ein U-Ausschuss-Vorsitz „durch einen so tief in den Untersuchungsgegenstand Verstrickten wie Ihren Vorsitzenden undenkbar“ wäre. Eisenberg befürchtet in dem Schreiben in weiterer Folge, dass er bei einer Aussage im U-Ausschuss ohnehin „gestört“ werden würde. Allerdings zeigt sich der Anwalt gleichzeitig bereit, für eine Videobefragung zur Verfügung zu stehen - eine derartige Möglichkeit könnte seine Haltung und die seines Mandanten ändern, meint Eisenberg.

NEOS fordern Videobefragung
NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper nahm diesen Ball auf: „Nationalratspräsident und Immer-noch-Ausschussvorsitzender Wolfgang Sobotka muss eine Videobefragung jetzt auf Schiene bringen“, forderte sie. Erstens sei der Anwalt eine wichtige Auskunftsperson zu der Frage politischer Einflussnahme auf die Strafverfahren rund um „Ibiza“, und zweitens solle sich Sobotka als Nationalratspräsident für einen starken U-Ausschuss einsetzen. „Videobefragungen müssen heutzutage möglich sein - auch als Vorbereitung auf Einwände weiterer geladener Personen wegen der derzeitigen Corona-Situation.“

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