Nach wilder Sufffahrt

Hofer drohen jetzt ernste persönliche Konsequenzen

Burgenland
29.06.2026 09:40
Porträt von krone.at
Von krone.at

FPÖ-Politiker Norbert Hofer hat nach eigener Aussage „einen Fehler“ gemacht. Er stieg am helllichten Tag sturzbetrunken in sein Auto, ein Alkohol-Vortest ergab 2,48 Promille. Welche Strafen und persönliche Einschnitte dem Freiheitlichen nun drohen ...

„Es tut mir leid. Ich habe so einen Fehler noch nie gemacht und trage natürlich alle Konsequenzen, die die Behörde nun in diesem Zusammenhang ziehen wird“, erklärte ein zerknirschter Hofer schlussendlich der „Krone“. Zur Erinnerung: Der Freiheitliche leugnete in einer ersten Reaktion, selbst gefahren zu sein.

Die Konsequenzen, wie er selbst sagt, sind beträchtlich. Nach seiner Trunkenheitsfahrt mit 2,48 Promille steht nicht nur seine politische Zukunft auf der Kippe. Für Hofer dürfte sein „Fehler“ auch persönlich schmerzhaft – und vor allem teuer – werden.

Welche Strafen Hofer jetzt drohen
Ab 1,6 Promille ist laut Straßenverkehrsordnung mit sehr hohen Geldstrafen zu rechnen, die zwischen 1600 und 5900 Euro betragen können. Bei schwereren Delikten – seine Alkofahrt fällt in diese Kategorie – legen die Behörden die Strafe individuell fest. Dabei spielen Vorstrafen und persönliche Verhältnisse (beispielsweise das Einkommen) eine Rolle.

Außerdem ist mit einem Führerscheinentzug von mindestens einem halben Jahr zu rechnen. Zudem wird Hofer beweisen müssen, dass er psychologisch in der Lage ist, weiter ein Fahrzeug zu lenken. Ein Termin beim Amtsarzt und eine verkehrspsychologische Untersuchung sind verpflichtend. Ebenso wird Hofer an einer Nachschulung teilnehmen müssen. 

Piloten- und Waffenschein ebenfalls gefährdet
Besonders schmerzvoll: Der leidenschaftliche Flieger wird vermutlich in absehbarer Zukunft nicht mehr selbst abheben können. Die zuständige Luftfahrtbehörde in Österreich (Austro Control) prüft bei derartigen Vorfällen in der Regel die Zuverlässigkeit eines Piloten.

Auf dem Boden der Tatsachen: Hofer darf vorerst nicht mehr abheben.
Auf dem Boden der Tatsachen: Hofer darf vorerst nicht mehr abheben.(Bild: Sandra Schieder)

Piloten sind zudem verpflichtet, Vorfälle wie den Verlust des Autoführerscheins unverzüglich ihrer Lizenzierungsbehörde zu melden. Unterlassen sie dies, droht der Lizenzentzug wegen mangelnder Kooperation.

Auch der Verlust seines Waffenscheins steht im Raum. Unabhängig von der Anzahl der Vorfälle hat die Waffenbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Landespolizeidirektion) bei einem derart massiven Fehlverhalten im Straßenverkehr (Fahren auf der Gegenfahrbahn, Touchieren einer Verkehrsinsel) die Pflicht, eine Prognoseentscheidung zu treffen.

Politischer Abstieg setzt sich fort
Politisch wird es mittelfristig ebenfalls eng für Hofer. Nach seiner Führerscheinabnahme darf er zwar FPÖ-Landtagsabgeordneter bleiben, eine tragende Rolle innerhalb der Partei scheint aber spätestens jetzt ausgeschlossen. Sein Verbleib sei mit der Bundespartei so besprochen, erklärte Hofer am Montag.

Die einstige blaue Galionsfigur darf innerparteilich künftig kaum auf Unterstützung hoffen. Das Verhältnis zu FPÖ-Chef Herbert Kickl gilt seit Langem als zerrüttet. Vom einstigen Hofburg-Kandidaten, der 2016 fast 47 Prozent erreichte, ist nach seiner Sufffahrt wenig geblieben.

Aus der SPÖ kam bereits am Wochenende die Forderung nach seinem sofortigen Rücktritt. „Wer sich mit zweieinhalb Promille – noch dazu zu einer der verkehrsreichsten Zeiten der Woche – ans Steuer setzt, agiert in höchstem Maße verantwortungslos“, schrieb SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim in einer Aussendung.

Dem Vernehmen nach dürfte der rote Aufschrei Hofer Zeit verschafft haben. Frei nach dem Motto: Rücktritte lassen wir uns nicht diktieren.

Die Causa ist für die Freiheitlichen umso pikanter, da es bereits die zweite Alkofahrt eines Spitzenpolitikers in kurzer Zeit ist. Die SPÖ verwies darauf, dass im Mai dem FPÖ-Nationalratsabgeordneten Peter Schmiedlechner bereits zum zweiten Mal der Führerschein abgenommen wurde – und das ohne politische Konsequenzen.

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