Der Grund ist jedes Mal der gleiche: Die Ermittler bekamen keinen Zugriff auf Telefon-und Internetverbindungsdaten der Täter. Das berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf den BKA-Bericht mit dem Titel "Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung".
Die Richter hatten am 2. März die "anlasslose" Speicherung der Daten sämtlicher Nutzer elektronischer Telekommunikationsdienste verboten. Die Branche war daraufhin verpflichtet worden, die gesammelten Daten sofort zu löschen. Das BKA untersuchte nun, wie sich das Urteil in der Praxis auswirkt.
Die Ermittler wollten Daten bei in Deutschland tätigen Telekommunikationsfirmen abfragen. Doch die verwehrten ihnen die Auskunft mit der Folge, dass Straftaten bei 49 Anschlüssen "nicht", bei 133 Anschlüssen "unvollständig" und bei 211 Anschlüssen "wesentlich erschwert oder erst zu einem späteren Zeitpunkt" aufgeklärt werden konnten.
"Effizientester Ermittlungsansatz"
Das BKA plädiert daher für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Nach seiner Ansicht stellt sie in einer Vielzahl der Fälle sowohl bei der Gefahrenabwehr als auch bei der Strafverfolgung "den ersten, sichersten und zugleich effizientesten Ermittlungsansatz" dar.
FDP gegen Vorratsdatenspeicherung
Demgegenüber steht die FDP, die statt der anlasslosen Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren bevorzugt. Bei diesem Vorgehen müssten Diensteanbieter Verbindungsdaten nur bei Fällen schwerer Kriminalität "kurzfristig" speichern.
Den Zugriff auf diese Daten sollten die Behörden aber nur nach einem entsprechenden richterlichen Beschluss bekommen. Mit diesem Verfahren könne verhindert werden, dass "alle Bürger unter Generalverdacht gestellt" würden, heißt es in dem Papier.
Innenminister will Sicherheitsgesetze erweitern
Die FDP stellt sich damit gegen Pläne von Innenminister Thomas de Maizière von der CDU, der die im Rahmen der Terrorbekämpfung geschaffenen Sicherheitsgesetze Berichten zufolge noch erweitern möchte. So sollte der Verfassungsschutz unter anderem das Recht erhalten, verschlüsselte Kommunikation zu überwachen. Dies träfe unter anderem Internettelefonate mit Diensten wie Skype.
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