Urteil zu „Georg“

Hotline kostenpflichtig: A1 blitzt mit Berufung ab

Digital
08.09.2020 12:53

Die A1 Telekom Austria ist in zweiter Instanz wegen ihrer kostenpflichtigen Hotline für Kunden der Tochtermarke „Georg“ verurteilt worden. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Wien war es unzulässig, dass Kunden ihre Freiminuten ausgerechnet für die Hotline nicht verwenden durften. Eine angebotene Kundenhotline muss auch für Internetkunden zum Grundtarif erreichbar sein. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Geklagt hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der bereits in erster Instanz siegreich gewesen war. Der beklagte Konzern, A1 Telekom Austria, hat die kostenpflichtige „Georg“-Hotline bereits im April 2019 eingestellt, dennoch gegen das vor einem halben Jahr ergangene erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt. Damit ist die Beklagte beim Oberlandesgericht (OLG) nun abgeblitzt.

Zwei Servicenummern für Marke „Georg“
A1 Telekom Austria hatte für die Marke „Georg“ zwei Servicenummern eingerichtet: die Kurzrufnummer 610 zum Grundtarif, die nur von „Georg“-Handynummern erreichbar war und eine kostenpflichtige 0820er-Nummer für Anrufer aus allen anderen Netzen. „Kunden, die bei ‘Georg‘ ausschließlich einen Vertrag für (mobiles) Internet hatten und deren SIM-Karte daher in einem Modem bzw. Router verwendet wurde, mussten 0,15 Euro pro Minute für den Anruf bei der Helpline zahlen“, erklärte der VKI am Dienstag in einer Aussendung.

Auch Kunden, deren „Georg“-Handy defekt war, mussten für den telefonischen Kundensupport zahlen. Das war unzulässig, sagte nun auch das Oberlandesgericht. Denn wenn ein Unternehmer seinen Kunden schon eine telefonische Kontaktaufnahme ermöglicht, „so darf er einem Verbraucher, der diese Möglichkeit in Anspruch nimmt, dafür kein Entgelt anlasten“ heißt es in der Entscheidung (5 R 78/20g).

Hotline darf nicht mehr als andere Anrufe kosten
Telefonanbieter sind zwar nicht zur Einrichtung einer kostenfreien Servicehotline verpflichtet, jedoch dürfen sie nicht mehr verlangen als die ortsüblichen Handy- und Festnetztarife, stellte das OLG mit Bezug auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH) klar. Nach dem Verbrauch der Freiminuten wären das maximal 0,039 Euro pro Minute gewesen, nicht 0,15 Euro pro Minute.

Dass A1 Telekom Austria die kostenpflichtige Nummer mittlerweile eingestellt hat, tut nach Ansicht des OLG nichts zur Sache, da die beklagte Firma „nach wie vor auf der Rechtmäßigkeit ihres Verhaltens beharrt“ und daher die Wiederholungsgefahr noch nicht gebannt sei.

Die OLG-Richterin hat eine ordentliche Revision zugelassen, weil bisher keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zum „Entgelt für die eigentliche Kommunikationsdienstleistung“ vorliegt und dieser Frage über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukomme.Von der A1 Telekom Austria hieß es am Dienstag: „Die Hotline ist bereits seit April 2019 für alle kostenlos erreichbar. Insofern haben wir dem Urteil schon lange vorgegriffen.“

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