Der Verurteilte hatte ein kinderpornografisches Foto auf die Seite des Klägers gestellt und geschrieben: "Du magst Kinder und du bist schwul, also wette ich, dass du dieses Bild liebst. Ha ha."
Die Richter entschieden nicht über die Nutzung des Bildes, auf dem sexueller Kindesmissbrauch dargestellt wird, sondern nur über die Verleumdung. Der 24-Jährige hätte unter der Angst leiden müssen, dass seine 800 Facebook-Freunde die Anschuldigung gelesen haben könnten, heißt es zur Begründung.
Ein anderes Gericht hatte den Verurteilten bereits wegen der Verbreitung kinderpornografischen Materials zu 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
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