Zur Begründung erklärte Viacom, auf YouTube würden illegal Videoclips von MTV sowie Sendungen der Kabelkanäle Comedy Central und Nickelodeon gezeigt, die ebenfalls Viacom gehören. Ein Bundesgericht in New York lehnte die Eröffnung eines Verfahrens am Mittwoch jedoch ab.
Richter Louis Stanton folgte der Argumentation von Google, dass Internet-Plattformen nicht für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden dürften, wenn sie die illegal eingestellten Inhalte nach Eingang einer Beschwerde sofort löschten. Diesen Kompromiss sieht ein US-Gesetz aus dem Jahr 1998 vor.
Der Verteidigungslinie von Google hatten sich auch das soziale Netzwerk Facebook, das Online-Auktionshaus eBay und der Suchmaschinen-Betreiber Yahoo angeschlossen. Viacom will Berufung gegen die Entscheidung einlegen.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.