Die wichtigsten neuen Regeln: Jede verschreibungspflichtige Arzneimittelpackung muss künftig mit europaweit einheitlichen Sicherheitsmerkmalen gekennzeichnet sein. Die Schachteln werden beim Verkauf gescannt, um sicherzustellen, dass es sich um das Originalprodukt handelt. Dies soll eine lückenlose Rückverfolgung der Präparate von der Tara bis zum Hersteller ermöglichen.
Für Internetapotheken wird ein Qualitätssiegel eingeführt. Das Logo wird von den nationalen Aufsichtsämtern autorisiert und soll auf der Homepage der Online-Apotheken erscheinen. Das Logo ist mit öffentlichen Listen verlinkt, damit sich niemand illegal damit schmückt.
Der sogenannte Pharma-Parallelhandel, bei dem Händler Medikamente in einem Mitgliedsstaat billig einkaufen und in einem anderen teurer verkaufen, bleibt in der EU zugelassen. Allerdings wird das Zerschneiden oder Öffnen von Tablettenblistern oder Flaschen untersagt.
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