Schrems verblüfft

Facebook sieht DSGVO-Klagen als verfassungswidrig

Digital
18.12.2018 06:01

Facebook ist der Ansicht, dass österreichisches Recht eine Klage nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegen das Internetunternehmen vor Gerichten nicht erlauben würde. Dies hat Facebook nach Angaben von Datenschutzaktivist Max Schrems in der Anhörung am Landesgericht Wien in einer Verhandlung vorgebracht.

Nur die Aufsichtsbehörde in Irland solle nach Ansicht von Facebook über Datenschutzverletzungen entscheiden dürfen, teilte Schrems anschließend in einer Aussendung mit. „Das ist an Absurdität nicht zu übersteigern: Ein Weltkonzern argumentiert ernsthaft, dass es gegen die Verfassung verstoßen würde, wenn ein Verbraucher ihn klagen kann“, kommentierte er. Die Aufsichtsbehörde in Irland sei „für ihre Untätigkeit bekannt“.

Wer ist eigentlich zuständig?
Der Datenschutzaktivist wirft Facebook zahlreiche Verstöße gegen datenschutzrechtliche Regelungen vor. Über die Zuständigkeit für seine Klage herrscht weiterhin Unklarheit. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (LGfZRS) habe die Entscheidung über die Zuständigkeit zu Schrems‘ Klage gegen Facebook abermals vertagt, hieß es in der Aussendung.

Angesichts neuer Rechtsfragen wolle die Richterin erneut über die Zuständigkeit entscheiden. Damit werde wieder ein Instanzenzug zum Oberlandesgericht (OLG) Wien und zum Obersten Gerichtshof (OGH) eröffnet, den Facebook sicher einschlagen werde, nimmt Schrems an. Er geht davon aus, dass frühestens sechs Jahre nach Einbringung der Klage über deren Inhalt verhandelt werde.

Debatte über Zuständigkeit dauert schon 4 Jahre
Die Zulässigkeit der 2014 eingebrachten Klage beschäftigte bereits das Landesgericht Wien, das OLG, den OGH und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Im Jänner 2018 entschied der EuGH, dass Schrems zwar keine „Sammelklage“ einbringen dürfe, aber das Landesgericht Wien für seine eigenen Ansprüche zuständig sei, da er Facebook rein privat als Verbraucher nutze.

Bei der Verhandlung am Montag sei unstrittig geblieben, dass Schrems die Klage gemeinnützig und als Verbraucher führe, hieß es. Facebook hatte dem Juristen seinen eigenen Angaben zufolge zuvor unterstellt, beruflich tätig zu sein oder sogar ein „illegales Inkassobüro“ zu betreiben. Davon hätten die neuen Vertreter von Facebook nun Abstand genommen, so Schrems.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

(Bild: krone.at)
(Bild: krone.at)
Kreuzworträtsel (Bild: krone.at)
(Bild: krone.at)



Kostenlose Spiele