Im vergangenen Jahr seien laut der Studie geschätzte 453.000 deutsche User wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt worden. Der größte Teil der Klagsdrohungen, nämlich über 62 Prozent, entfiel auf das illegale Filesharing von Musikdateien. Bereits auf Platz zwei folgen illegale verbreitete Porno-Videos (über 15 Prozent), an dritter Stelle rangieren Spielfilme (knapp 11 Prozent). Damit hat sich das Verhältnis zum Jahr 2008 verschoben: Damals waren Porno-Videos noch auf Platz eins, gefolgt von Games und Musik.
Angesichts dieser Zahlen schätzen die Studienmacher den Umsatz aller an einer Abmahnung Beteiligten (Rechteinhaber, Anwälte, Log-Firmen) für das Jahr 2009 auf über 290 Millionen Euro.
Abmahnen bringt mehr Geld als der Verkauf
Das deutsche Technik-Magazin "Chip" glaubt, den Grund für diese enormen Zahlen und den neu gesetzten Schwerpunkt auf Musik-Tauscher zu kennen: Dem Online-Magazin fiel eine nach außen durchgesickerte Präsentation des Unternehmens DigiRights Solutions in die Hände. Darin wird vorgerechnet, wie viel einfacher Geld mit einer Abmahnung zu verdienen sei als mit dem Online-Verkauf von Musik.
In dem Dokument heißt es, dass bei einem 99-Cent-Download dem Rechteinhaber rund 60 Cent blieben. Bei einer erfolgreichen Abmahnung - also in dem Fall, dass der User bezahlt - kämen hingegen 90 Euro pro Filesharer in die Kasse des Unternehmens. "Der Ertrag bei erfassten und bezahlten illegalen Downloads ist das 150-Fache! Das bedeutet: Wenn 1.250 Rechtsverletzer erfasst werden, die zahlen, müssten zur Erwirtschaftung des entsprechenden Ertrages 150.000 Downloads legal verkauft werden", zitiert Chip.
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