Online-Shopping

Deutschland stärkt Rechte von Online-Käufern

Web
10.12.2009 11:05
Im Internet handelnde Unternehmen müssen ihre Kunden unmissverständlich und vollständig über ihr Widerrufsrecht aufklären. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Solange der Kunde nicht korrekt über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, könne er die gekaufte Ware jederzeit zurückgeben, betonten die Verbraucherschützer am Mittwoch in Berlin.
Der Hintergrund: Verbraucher, die Waren von einem professionellen eBay-Händler kaufen oder ersteigern, können den Vertrag innerhalb eines Monats widerrufen und die Ware zurückgeben. Doch das Widerrufsrecht wird nach Beobachtungen der Verbraucherschützer von eBay-Händlern immer wieder durch unklare Formulierungen aufgeweicht.

So verwendete der im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof beklagte Versandhändler eine Klausel, nach der die Monatsfrist "frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung" beginnt. Der Kunde werde damit im Unklaren darüber gelassen, von welchen weiteren Voraussetzungen der Fristbeginn abhänge. Dies benachteilige die Kunden unangemessen, befanden die Richter.

Eindeutig und korrekt muss dem Urteil zufolge auch eine Klausel sein, die dem Händler Anspruch auf Wertersatz einräumt, falls er die Ware in verschlechtertem Zustand zurückbekommt. So müsse der Anbieter klar benennen, in welchen Fällen ein Anspruch auf Wertersatz bestehe, betonten die Verbraucherschützer. Der bloße Gebrauchstest etwa eines Kaffeeautomaten oder das Anprobieren eines Kleides sei stets erlaubt und könne keinen Anspruch auf Wertersatz auslösen.

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