Unerlaubtes Entgelt

Mobilkom muss Roaming-Tarife senken

Elektronik
24.09.2009 13:15
Die Mobilkom Austria muss ihre Roaming-Tarife rückwirkend ändern. Der A1-Betreiber hat seit 1. Juli des Jahres für Gespräche im Ausland zusätzlich zum erlaubten Höchsttarif von 52 Cent pro Minute eine Gebühr für die Verbindungsherstellung in Höhe von 26 Cent pro Anruf eingehoben. Wie die Telekom-Control-Kommission (TKK) in einem Bescheid nun feststellte, widerspricht das der Roaming-Verordnung der EU. Diese sieht eine sekundengenaue Abrechnung mit einer anfänglichen Mindestabrechnungsdauer von höchstens 30 Sekunden vor.

Der Mobilfunker rechtfertigte sein Vorgehen und berief sich in dem Verfahren auf den englischen Text der EU-Verordnung. Dort ist von "an initial minimum charging period not exceeding 30 seconds" die Rede. Laut Auslegung des Unternehmens bedeute dies, dass zusätzlich zur sekundengenauen Abrechnung ein 30 Sekunden entsprechendes Entgelt für den Verbindungsaufbau zulässig sei.

Die TKK sah das nicht so. Auch das Heranziehen der englischen Sprachfassung führe zu einer eindeutigen und klaren Wortinterpretation, die keinen Spielraum offen lasse, so die Behörde. Da der Bescheid der Kommission rückwirkend gilt, muss die Mobilkom geschädigte Kunden bis zum 1. November entschädigen. "In welcher Form mobilkom austria AG diese Sanierung vornimmt, bleibt ihr selbst überlassen", so die TKK.

Der Mobilfunker hat mittlerweile auf die Entscheidung reagiert und verrechnet in Zukunft auch bei Telefonaten unter 30 Sekunden die Gebühr für die volle halbe Minute, also 26 Cent. Alle längeren Verbindungen werden sekundengenau abgerechnet. Insgesamt werden damit alle Roaming-Telefonate im Ausland billiger.

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