Facebook hatte dem zur deutschen Holtzbrinck-Verlagsgruppe gehörenden StudiVZ vorgeworfen, Bestandteile seines Netzwerks kopiert zu haben. Mit einer Unterlassungsklage war das US-Netzwerk allerdings zuletzt gescheitert. Facebook habe keinen Anspruch auf die Forderung, dass studiVZ seine Internetseiten umgestalte, entschied die Zivilkammer des Kölner Landgerichts im Juni.
Im Gegensatz zu Facebook gelangten die Richter zu der Auffassung, dass studiVZ die Seite seines US-Konkurrenten nicht in unlauterer Weise nachgeahmt habe. Auch habe Facebook nicht nachweisen können, dass sich studiVZ Quellcodes von Seiten seines US-Konkurrenten illegal beschafft habe. Trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten liege keine unlautere Nachahmung durch studiVZ vor, befand das Gericht (siehe Infobox).
Facebook zählt eigenen Angaben zufolge weltweit rund 250 Millionen Nutzer. Nach Erhebungen des Marktforschungsunternehmens Nielsen legte das Netzwerk auch in Deutschland deutlich zu und zählt inzwischen 6,3 Millionen Nutzer. StudiVZ kommt demnach mit SchülerVZ und MeinVZ zusammen auf 8,5 Millionen Nutzer.
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