Autofahrer-Abzocke

10 km/h zu schnell – 200 Euro Strafe

Motor
17.08.2009 12:51
Wer heuer noch mit dem Auto oder dem Motorrad auf ein paar Urlaubstage ins sonnige Italien fahren will, sollte aufpassen: Die jüngste Anhebung der Verkehrsstrafen in unserem Nachbarland macht Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vor allem in den Nachtstunden zwischen 22 Uhr und 7 Uhr besonders teuer. Wer plötzlich die Fahrspur wechselt, muss inklusive Nachtzuschlag mit Strafen zwischen 50 und mehr als 200 Euro rechnen - gleiches gilt für Lenker, die um bis zu zehn Stundenkilometer zu schnell unterwegs sind. Absolut keine Gnade kennen die Carabinieri mit Alkolenkern, aufpassen heißt es auch für Moped- und Motorradfahrer, warnte der ARBÖ am Montag.

Wer alkoholisiert (ab 0,5 Promille) am Moped oder Motorrad erwischt wird, dem wird das Fahrzeug sofort beschlagnahmt (und später versteigert), so der Autofahrerclub. Hinzu kommt eine Geldstrafe zwischen 500 bis 2.000 Euro. "Zum Vergleich: Bei den Autos greift die drakonische Maßnahme der Beschlagnahme und in weiterer Folge Versteigerung von Fahrzeugen erst ab 1,5 Promille", sagte Lydia Ninz, Sprecherin des Clubs. 

Grundsätzlich kosten Vergehen in der Nacht um bis zu ein Drittel mehr, bei Geschwindigkeits- und Alkoholdelikten sogar um die Hälfte. Weil diese aber dem Strafrecht unterliegen, entscheiden die jeweiligen Richter von Fall zu Fall, so der ARBÖ.

Die genauen Höhen der Strafen für alle Delikte findest du in der Infobox!

Autofahrer, die im Drogen- oder Alkoholrausch Menschen töten, sollen künftig zu Haftstrafen bis zu 15 Jahren verurteilt werden. Wird ein Autofahrer betrunken oder im Drogenrausch von der Polizei erwischt, droht ihm eine Geldstrafe von bis zu 6.000 Euro sowie eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und einem Jahr, selbst wenn er keinen Unfall verursacht hat.

Aufpassen heißt es auch mit Müll: Wer Zigarettenstummel oder Obstreste aus dem Fahrzeugfenster wirft, fasst laut Ninz Strafen von 500 bis 1.000 Euro aus. Außerdem werden auch erstmals Radfahrern Führerscheinpunkte abgezogen, wenn sie gegen die Verkehrsverordnung verstoßen. Noch unklar ist jedoch, welche Strafen angewendet werden, wenn der Radfahrer keinen Führerschein besitzt.

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