Wie die deutsche Urheberrechte-Gesellschaft GEMA in München erklärte, ist Rapidshare laut Urteil "selbst dafür verantwortlich, dass eine Veröffentlichung der betreffenden Musikwerke über seine Plattform in Zukunft nicht mehr erfolgt". Zugleich habe das Gericht festgestellt, dass die von Rapidshare und ähnlichen Portalen getroffenen Maßnahmen gegen Online-Piraterie ungenügend seien, denn die Kontrolle der gespeicherten Dateien sei technisch durchaus möglich. GEMA-Chef Harald Heker sprach von einem "Meilenstein im Kampf gegen die illegale Nutzung von Musikwerken im Internet". Der Streitwert von 24 Millionen Euro sei eine ganz neue Dimension.
"Wir haben verloren", sagte Rapidshare-Sprecherin Katharina Scheid, fügte jedoch hinzu, in die nächste Instanz zu gehen. Vorstand Bobby Chang sagte in Cham im Schweizer Kanton Zug, die Gerichte urteilten sehr unterschiedlich. So habe das Oberlandesgericht Köln 2007 festgestellt, dass Rapidshare seinen Pflichten hinreichend nachkomme. Ein weiteres Verfahren laufe noch in Düsseldorf.
Rapidshare AG gilt als einer der größten Speicherplatz-Anbieter weltweit. Die Kunden können Filme, Musik oder andere Dateien in eine Art Postfach kopieren und anderen den Zugang dazu ermöglichen. Wird der Link für urheberrechtlich geschützte Werke in einem Internet-Forum veröffentlicht und damit unzähligen Raubkopierern der Zugang eröffnet, ist das illegal.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.