Teterin wollte mit einer Registrierung zum Beispiel der Zeichenfolge ;-) (Augenzwinkern), die weltweit in E-Mails und SMS-Nachrichten verwendet wird, künftig von Unternehmen Lizenzgebühr kassieren. Der Sprecher des Patentamtes sagte jedoch, bei dem Smiley handle es sich um ein "allgemeingültiges Symbol", auf das ein Einzelner keinen Anspruch erheben könne.
Der Zeitung "Kommersant" hatte Teterin erklärt, er habe nun die Markenrechte an ;-). Unternehmen könnten das Zeichen weiter verwenden, wenn sie bereit seien, eine jährliche Lizenzgebühr an ihn zu entrichten. Allerdings hatte der findige Unternehmer nicht nur die Zeichenfolge aus Semikolon, Bindestrich und geschlossener Klammer für sich beanspruchen wollen. Da ähnliche Emoticons wie :-) kaum von seinem Markenzeichen zu unterscheiden seien, könnte deren Verwendung ebenfalls seine Ansprüche tangieren, sagte Teterin.
"Das ist absurd"
Andere russische Internet-Unternehmer reagierten auf den Vorstoß mit einem klaren >:( - dem Zeichen für verwunderte bis wütende Verärgerung. Man stelle sich nur vor, dass der nächste clevere Geschäftsmann die Markenrechte für die 33 Buchstaben des russischen Alphabets erwerbe, sagte Alexander Manis, Direktor einer Breitband-Internetfirma, dem Fernsehsender NTW und fügte hinzu: "Das ist absurd."
Anfang der 80er-Jahre entstanden
Als Emoticon werden Zeichenfolgen (aus normalen Satzzeichen) bezeichnet, die ein Smiley nachbilden, um in der schriftlichen elektronischen Kommunikation Stimmungs- und Gefühlszustände auszudrücken. Sie stammen aus einer Zeit, in der die Internet-Kommunikation noch vorwiegend über Texte passierte. Die Bezeichnung Emoticon ist eine Wortkreuzung, gebildet aus Emotion und Icon. Erkennen kann man die Zeichen am besten, indem man den Kopf um 90° nach links neigt.
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