Einkaufen im Web

Xmas-Shopping ohne böse Überraschungen

Web
03.12.2012 08:44
Weihnachten naht in Riesenschritten. Wer bis jetzt noch keine Geschenke für die Liebsten hat, greift gern auf das Internet zurück. Das spart Zeit, Nerven und Geld – in der Regel zumindest, denn zu späte Lieferungen, Schwierigkeiten beim Umtausch sowie Fallen bei der Schnäppchenjagd können die Weihnachtsfreude schnell trüben. Hier erfährst du, worauf du achten solltest.

Bevor es ans Bestellen geht, gilt es zunächst, die "Vertrauensfrage" zu stellen: Ist der Anbieter wirklich seriös und kundenfreundlich? Ein erstes Anzeichen dafür ist laut "Internet Ombudsmann", der Streitschlichtungs- und Beratungsstelle für österreichische Online-Konsumenten, die eindeutige Angabe von Firmenname, Anschrift, Telefonnummer sowie einer Kontaktperson. Ebenso wichtig seien leicht zugängliche und transparente Vertragsbedingungen (AGB), eine übersichtliche Aufschlüsselung aller Leistungsmerkmale und Garantiebedingungen sowie sämtlicher Zusatzkosten für Lieferung, Verpackung oder bestimmte Zahlungsformen. 

Auch ob dem Käufer ein Rücktrittsrecht zugestanden wird und wenn ja, unter welchen Bedingungen, sollte genau erläutert werden. Geht es ans Bezahlen, sollte Sicherheit groß geschrieben werden: "Hände weg von einfachen Banküberweisungen vom eigenen Konto, bevor man die Ware erhalten hat", warnt Bernhard Jungwirth, Projektleiter Internet Ombudsmann.

Auf das E-Commerce-Gütezeichen achten
Wer unsicher ist, ob er es mit einem seriösen Internetanbieter zu tun hat, findet auf der Website der Schlichtungsstelle eine sogenannte "Watchlist" schwarzer Schafe. Oftmals genügt es jedoch bereits, den Anbieter zu "googeln". Häufen sich in Foren und Blogeinträgen die Beschwerden verärgerter Kunden, sollte man von einer Bestellung Abstand nehmen und sich einen neuen Anbieter suchen - am besten einen, der mit dem österreichischen E-Commerce-Gütezeichen zertifiziert ist und damit strenge, über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehende Kriterien wie zum Beispiel ein längeres Rücktrittsrecht erfüllt.

Vorsicht vor Gratis-Angeboten und Designer-Schnäppchen
Nicht täuschen lassen sollte man sich beim Geschenkekauf übers Internet von Gratis-Angeboten. Diese könnten sich im Nachhinein schnell als kostenpflichtig herausstellen, so Jungwirth. Insbesondere bei einer erforderlichen Registrierung mit Name und Adresse sollten Konsumenten misstrauisch sein und vor der Anmeldung unbedingt auf versteckte Kostenhinweise achten sowie die AGB lesen, rät der Internet Ombudsmann. Wer sich gutgläubig registriert, um ein vermeintlich kostenloses Angebot zu nutzen, schließt mit der Anmeldung und der Bestätigung der AGB ansonsten möglicherweise ungewollt einen teuren Abo-Vertrag ab.

Vorsicht heißt es auch bei teuren Designermarken, die übers Internet zu recht günstigen Preisen angeboten und sogar mit Original-Logo beworben werden. Die Preise sind auffallend niedrig, zu bezahlen ist oft im Voraus. Ein Impressum oder einen Hinweis auf das Rücktrittsrecht sucht man vergeblich. Tatsächlich handelt es sich dabei fast immer um Fälschungen, die aus dem EU-Ausland verschickt werden. 

Häufig wird die gefälschte Ware sofort vom Zoll beschlagnahmt und nach Ablauf einer Einspruchsfrist von zehn Arbeitstagen vernichtet. Dem Käufer bleibt am Ende der Schnäppchenjagd nichts außer einer Zollverständigung. Kommt das vermeintliche Markenprodukt beim Käufer tatsächlich an, ist eine Reklamation oder Rückgabe sowie die Erstattung des Kaufpreises meist nicht möglich.

Sieben Tage Rücktrittsrecht
Doch auch wer bei seriösen Anbietern bestellt, landet manchmal einen Fehlgriff. Schon wenige Tage nach Weihnachten beginnt daher der alljährliche Umtausch-Marathon. Aber Achtung: Es besteht kein gesetzliches Recht auf Umtausch. Die Händler seien nicht verpflichtet, Ware, die nicht passt oder nicht gefällt, zurück zu nehmen, so Jungwirth. 

Ob und unter welchen Bedingungen Konsumenten ein Recht auf Umtausch hätten, hänge von den jeweiligen AGB des Händlers ab. Gleiches gelte für die Garantie: Diese könne freiwillig vom Verkäufer bzw. Produzenten eingeräumt werden, es bestehe jedoch kein gesetzlicher Anspruch. Gewährleistungsansprüchen müsse das Unternehmen hingegen immer nachkommen. Voraussetzung sei, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies.

Bei Käufen im Internet kann der Konsument innerhalb von sieben Werktagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurücktreten. Der Samstag gilt dabei nicht als Werktag. Wichtig ist, den Zeitpunkt des Rücktritts zu dokumentieren (mittels eingeschriebenem Brief oder Fax). Das Rücktrittsrecht gilt allerdings nur, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist. Beim Kauf von privaten Verkäufern sowie beim Ladenkauf ist gesetzlich kein Rücktrittsrecht verankert. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gibt es zum Beispiel auch bei Flug- oder Konzerttickets, Sonderanfertigungen, entsiegelten CDs sowie DVDs etc.

Stolperfalle Online-Auktion
Stolperfallen warten auch auf jene, die nach Weihnachten ungeliebte oder unerwünschte Geschenke über Auktionsplattformen verkaufen möchten. Viele Nutzer verwendeten dabei Fotos anderer Anbieter oder Firmen-Websites für die Produktbeschreibung, nicht wissend, dass dies einer Zustimmung des Urhebers bedarf. Im schlimmsten Fall droht dann eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Der einfache Tipp: Das Foto am besten selber machen.

Weiteren Rat gibt es kostenlos auf der Website des Internet Ombudsmann. Eine Anmeldung auf der Website reicht bereits aus, um ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in die Wege zu leiten.

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