Word-Patentstreit

Microsoft geht gegen Verkaufsstopp von Word vor

Digital
19.08.2009 10:59
Nach einem Urteil gegen den Vertrieb von Microsoft Word in den USA hat der Software-Konzern vor einem Berufungsgericht beantragt, die Anordnung eines Verkaufsstopps auszusetzen. Das Urteil würde Microsoft in irreparabler Weise schaden, weil es das Unternehmen zwingen würde, sein Flaggschiff-Produkt für Monate vom Markt zu nehmen.

Ein Gericht in Texas hatte dem Konzern vergangene Woche untersagt, Versionen von "MS Word" in den USA zu verkaufen, die .xml-, .docx- oder .docm-Dokumente öffnen können. Dem klagenden Softwareunternehmen i4i wurde zudem eine Zahlung von 290 Millionen Dollar (206 Millionen Euro) zugesprochen. Microsoft wurde aufgefordert, innerhalb einer Frist von 60 Tagen die infrage stehenden Teile der Software zu entfernen. Betroffen wären die Versionen Word 2003 und Word 2007 sowie das für den Herbst geplante Software-Paket Office 2010. Andernfalls würde am 10. Oktober ein Verkaufsstopp in den USA greifen.

i4i wirft Microsoft bereits seit 2007 vor, in seiner Textverarbeitung wissentlich ein Patent zu verletzen. Das kanadische Unternehmen entwickelt Software für die Dokumentenverwaltung. Unter anderem hält die Softwarefirma ein Patent für ein Verfahren, das auf der sogenannten XML-Sprache basiert. Mit Hilfe dieser Auszeichnungssprache (XML steht für Extensible Markup Language) können zum Beispiel Textdokumente formatiert und bestimmte Inhalte wie etwa Telefon-Nummern als solche automatisch erkannt werden.

Microsoft wirft dem Gericht in Texas in seinem Antrag nun mehrere juristische Fehler vor. Zudem habe i4i nicht stichhaltig darstellen können, warum dem Unternehmen durch Microsofts Produkte Schaden zugefügt worden sei. Eine von der Firma selbst erhobene Studie habe ergeben, dass nur zwei Prozent aller Word-Nutzer in den USA jemals ein Dokument im XML-Format geöffnet hätten. Die infrage stehende Plattform werde nach eigenen Berechnungen lediglich von 0,2 bis 0,5 Prozent der US-Nutzer verwendet, was ein Strafgeld in dieser Höhe nicht rechtfertige.

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