Corona-Impfstoffe
Von der Leyen droht weitere juristische Niederlage
Der EU-Kommission droht ein weiterer Rückschlag bei der juristischen Aufarbeitung der Beschaffung von Corona-Impfstoffen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kritisiert in einer Beurteilung, dass nicht ausreichend Informationen über die Verträge offengelegt worden seien.
Die EU-Kommission hatte während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 im Namen der Mitgliedsstaaten Verträge mit Pharmaunternehmen wie Pfizer und BioNTech verhandelt und den Kauf von Impfstoff abgeschlossen. Zuständig für die Verhandlungen war ein Team aus einigen Kommissionsbeamten und Fachleuten aus den Ländern. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte im Juli 2024 nach einer Klage von EU-Abgeordneten den Beschluss der Kommission gekippt, die Namen der Mitglieder des Verhandlungsteams sowie bestimmte Vertragsklauseln zu schwärzen.
„Kommission hätte mehr Einblick geben müssen“
Laut Mitteilung des EU-Gerichts wurden 2,7 Milliarden Euro freigegeben, um eine verbindliche Bestellung von über einer Milliarde Impfstoffdosen aufzugeben. Das EuG urteilte, die Kommission habe nicht nachgewiesen, dass der Zugang zu den Klauseln die Interessen der Konzerne beeinträchtigt hätte. Zudem hätte sie mehr Einblick in die Neutralitätserklärungen der EU-Vertreter geben müssen, um mögliche Interessenkonflikte auszuschließen. Die Kommission legte gegen die Urteile Einspruch vor dem EuGH ein.
Laut Generalanwalt Athanasios Rantos liegt es im öffentlichen Interesse, die Verhandlungen transparent zu machen. Das Vorgehen der Kommission verhindere jedoch, dass sie zur Rechenschaft gezogen werden könne. Rantos sprach sich daher dafür aus, die Entscheidung der Vorinstanz zu bestätigen. Die Richterinnen und Richter am EuGH folgen der Einschätzung der Generalanwältinnen und Generalanwälte oft, aber nicht immer. Mit einer Entscheidung ist in einigen Monaten zu rechnen.
Niederlage auch in der „Pfizergate“-Affäre
Ein Sprecher der Kommission teilte mit, die Behörde nehme die Äußerungen von Rantos zur Kenntnis und warte den Ausgang des Berufungsverfahrens ab. Für die Kommission und ihre Präsidentin Ursula von der Leyen, die bereits während der Pandemie an deren Spitze stand, ist die Empfehlung ein weiterer Rückschlag bei der juristischen Aufarbeitung der Impfstoff-Beschaffung. So hatte das EuG im Mai 2025 in einem separaten Verfahren in der sogenannten „Pfizergate“-Affäre die Weigerung der Kommission für nichtig erklärt, Textnachrichten zwischen von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla offenzulegen.
Die Zeitung „New York Times“ hatte auf Herausgabe der SMS geklagt, die während der Verhandlungen über bis zu 1,8 Milliarden Impfdosen ausgetauscht worden sein sollen. Von der Leyen hatte argumentiert, sie sei nicht mehr im Besitz der Nachrichten. Dem Gericht zufolge konnte die Kommission jedoch nicht glaubhaft begründen, warum diese unauffindbar seien. Gegen dieses Urteil legte die Kommission keine Rechtsmittel ein.










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