Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes sorgt für klare Verhältnisse bei einer seit Jahren umstrittenen Frage. Die Entscheidung könnte für zahlreiche Automatenshops weitreichende Folgen haben. Die Stadt Linz sieht sich in ihrer bisherigen Linie bestätigt und kündigt weitere Kontrollen an. Was das Erkenntnis konkret bedeutet und welche Strafen drohen, lesen Sie hier.
Ein aktuelles Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) sorgt für klare rechtliche Verhältnisse beim Verkauf von Alkohol in sogenannten Automatenshops. Die Höchstrichter stellten fest, dass Räume, die ausschließlich mit Selbstbedienungsautomaten ausgestattet sind und ohne Personal betrieben werden, nicht als „Betriebsräume“ im Sinne der Gewerbeordnung gelten. Der Verkauf alkoholischer Getränke über solche Automaten ist damit unzulässig.
„Unsere Linie ist bestätigt“
Die Entscheidung bestätigt die bisherige Rechtsauffassung der Stadt Linz, die seit Jahren gegen den Alkoholverkauf in personalfreien Automatenshops vorgeht. SP-Bürgermeister Dietmar Prammer sieht sich durch das Erkenntnis bestätigt: „Die Stadt Linz hat bereits bisher die Rechtsauffassung vertreten, dass Alkoholverkauf in personalfreien Automatenshops nicht zulässig ist. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt diese Linie nun eindeutig.“
Automatenshops sollen alkoholfrei werden
Besonders im Hinblick auf den Jugendschutz sei die Entscheidung von großer Bedeutung. „Der einfache Zugang zu Alkohol rund um die Uhr über unbeaufsichtigte Automaten ist mit wirksamem Jugendschutz nicht vereinbar. Unser Ziel ist klar: Automatenshops in Linz sollen alkoholfrei werden“, betont Prammer.
Bisher war Rechtslage umstritten
Bislang war die Rechtslage umstritten, was den Behörden ein konsequentes Vorgehen erschwerte. Mit dem nun vorliegenden Erkenntnis ist jedoch klargestellt, dass der Alkoholverkauf über Selbstbedienungsautomaten in frei zugänglichen Automatenshops generell verboten ist – und zwar nicht nur gegenüber Jugendlichen. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 2180 Euro.
„Schutz von Kindern hat oberste Priorität“
Auch FP-Sicherheitsstadtrat Michael Raml begrüßt die Entscheidung. „Klare Regeln und konsequente Kontrollen sind wichtige Voraussetzungen für ein sicheres Linz. Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen hat für uns oberste Priorität. Alkohol darf nicht rund um die Uhr und ohne jede persönliche Kontrolle verfügbar sein“, erklärt er. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zeige, dass die Stadt mit ihrem bisherigen Vorgehen richtig gelegen sei.
Mehrere Verfahren laufen bereits
Bereits in den vergangenen Monaten hatte die Stadt verstärkt Kontrollen durchgeführt und mehrere Verfahren eingeleitet. Nach Angaben der Stadt sind derzeit fünf Verwaltungsstrafverfahren beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich anhängig. In weiteren fünf Fällen wurden bereits Strafverfügungen erlassen, gegen die Einspruch erhoben wurde. Zudem werden gegen zwei weitere Automatenshops derzeit Anzeigen vorbereitet.
Kontrollen werden fortgesetzt
Durch die nunmehrige höchstgerichtliche Klarstellung erwartet die Stadt eine raschere Abwicklung der laufenden Verfahren. Kontrollen von Automatenshops sollen auch künftig fortgesetzt werden. Die Stadt kündigt an, weiterhin konsequent gegen den Verkauf von Alkohol in unbeaufsichtigten Automatenlokalen vorzugehen.
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