Sollte es dennoch bei der Datenspeicherung bleiben, dürfe die Nutzung nur bei sehr schwerwiegenden Gefahren erlaubt sein. "Und die Daten müssen sehr, sehr viel stärker, als das bisher der Fall war, gesichert werden."
Die Datenschutzbeauftragten treffen derzeit in Stuttgart zusammen, um über die Konsequenzen aus dem Verfassungsgerichtsurteil über die anlasslose Speicherung aller Kommunikationsdaten zu beraten.
Die Richter erklärten die Regelung in Deutschland für grundgesetzwidrig, verboten die Speicherung aber nicht grundsätzlich (siehe Infobox).