Prozess vertagt

Noch ein Gutachten nach tödlichem Felssturz

Oberösterreich
12.06.2026 13:34
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Doch kein Urteil im Prozess um den fatalen Felssturz von Steyr-Christkindl am zweiten Verhandlungstag. Der Anwalt des Kärntner Erstangeklagten, dessen Sohn (31) unter den beiden Todesopfern war, verlangte ein weiteres Gutachten. Die Richterin stimmte zu – im Oktober wird dann weiterverhandelt.

Es geht um viel mehr als das Urteil im aktuellen Strafprozess in Steyr, bei dem die strafrechtliche Verantwortung des Sprengmeisters und des Geologen geklärt werden. Im Hintergrund laufen noch Zivilprozesse im Millionen-Euro-Bereich. Da klagt die Finanzprokuratur den Sprengmeister und auch die beiden Firmen gehen vor Gericht gegeneinander vor. Das Strafrechtsurteil könnte durchaus Auswirkungen auf diese Verfahren haben.

Wo stand Bagger genau?
Am Freitag sollte eigentlich das Urteil fallen. Doch der Anwalt des Sprengmeisters (69), der für die Abtragung des absturzgefährdeten Felsbrockens engagiert worden war, beantragte ein weiteres Gutachten. Dieses den Absturz-Vorgang erläutern und klären, wo der Bagger, in dem der 31-jährige Sohn des Erstangeklagten saß, zum Zeitpunkt der Tragödie genau stand. Am Felsen oder – wie der Vater des Opfers glaubt – auf einer aufgeschütteten Rampe daneben. Durch den Absturz des Felsens wurde auch ein Mitarbeiter (64) des Sprengunternehmens getötet. Am 14. Oktober soll dieses Gutachten dann in einem weiteren Prozesstag erläutert werden.

Fahrlässigkeit angeklagt
Bekanntlich bekennen sich der Bauunternehmer und auch der Ziviltechniker (61), der die Baubegleitung hatte, der fahrlässigen Tötung nicht schuldig. Der Staatsanwalt wirft, verkürzt gesagt, dem Ziviltechniker und Geologen vor, keine ordentliche Planung gemacht zu haben und dem Sprengmeister, dass er die falsche Abbaumethode gewählt habe. Da ein Fahrlässigkeitskeitsdelikt angeklagt ist, wird nicht nur die direkte Ursache des Absturzes untersucht, sondern, ob auch im Vorfeld schon Fehler begangen wurden. Im Falle einer Verurteilung drohen bis zu zwei Jahre Haft.

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