Das Maßnahmenpaket der EU gegen Terrorismus soll offiziell erst am Dienstag vorgestellt werden. Es ist eine Ergänzung der Regelungen aus dem Jahr 2002, die unter dem Eindruck der Anschläge in den USA am 11. September 2001 entstanden. Frattinis Paket beinhaltet außerdem Vorschläge zur Registrierung von Flugpassagierdaten und für eine effektivere Verfolgung von Sprengstoffen.
Über das Internet würden in Europa terroristische Vereinigungen oder Einzeltäter mobilisiert, heißt es in dem Dokument. Es diene als „Informationsquelle über terroristische Methoden“ und fungiere als „virtuelles Trainingscamp“.
Die EU will das mit neuen Strafregeln eindämmen. Die bestehenden Paragrafen zur Strafverfolgung terroristischer Angriffe in der EU deckten die Verbreitung terroristischer Propaganda und Expertise über das Internet nicht ab. Die Definition terroristischer Straftaten der 27 Mitgliedstaaten müsste angeglichen werden.
Grundrechte in Gefahr
Die Kommission gibt zu, dass die Regelungen eine Gratwanderung erfordern, um Grundrechte wie die freie Meinungsäußerung sowie Vereinigungs- und Religionsfreiheit nicht zu verletzten. Öffentliche Meinungsäußerungen über Terrorismus sollen aber ebenso wenig wie wissenschaftliche oder publizistische Berichte zu dem Thema als Aufruf zum Terrorismus gelten. Wie die EU das Definieren will, geht aus den durch die Nachrichtenagentur Reuters bekannt gewordenen Teile des Regelungsentwurfs nicht hervor. Man darf gespannt bleiben.
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