Voyeurismus pur

Googles “Streetview” bringt Amis auf die Palme

Web
21.08.2007 11:42
Google hat das umstrittene Streetview-Feature von Google Maps erneut ausgebaut und auf die Städte Los Angeles und San Diege erweitert – und wieder gab es eine Beschwerdewelle, nur wenige Stunden nach dem Launch.

Dabei ist das neue Google-Feature doch so toll! Von nun an können sich User virtuell auf jeder beliebigen Stelle einer Straße in Los Angeles und San Diego platzieren, um die Umgebung in hochauflösender Rundumsicht zu betrachten. Aber: Die Tatsache, dass Passanten, die sich zufällig auf der Straße aufhalten, während Google die Umgebung abfotografiert, Teil der Panoramaansichten werden, führt seit Einführung des Angebots zu Problemen.

Die Internetgemeinde hatte bereits Stunden nach dem Streetview-Start in L.A. und San Diego damit begonnen, peinliche Situationen auf den Fotos ausfindig zu machen. In anderen Städten hat Streetview unfreiwillig Fotografierten bereits mehr mehr oder weniger ernste Probleme verursacht: Kevin Bankston etwa aus San Francisco war durch Streetview von seiner Frau beim heimlichen Rauchen erwischt worden, berichtet die Los Angeles Times. Nach seiner Beschwerde wurde das betreffende Foto von Google entfernt. Trotzdem verlangt Bankston, dass der Suchmaschinenbetreiber die Gesichter von Personen von nun an automatisch unkenntlich machen solle.

Offiziell dient das neue Feature dazu, Plätze, die man besuchen möchte, bereits im Vorfeld zu erkunden. Viel öfter würde der Service jedoch zur Befriedigung des persönlichen Voyeurismus genutzt, so Forscherin und Google-Expertin Charlene Li. Rechtlich ergeben sich für Google keine Probleme, denn nach geltendem US-Gesetz ist es erlaubt, im öffentlichen Raum uneingeschränkt zu fotografieren. Nichtsdestotrotz erklärte das Unternehmen, Fotos im Fall einer Beschwerde zu entfernen. Zu diesem Zeitpunkt kann sich das Bild jedoch schon im Netz auf einer der zahllosen Sammelwebsites verbreitet haben.

Bislang ist nicht bekannt, ob Google plant, den Service auch für Städte außerhalb der USA anzubieten. In Österreich würde sich der Suchmaschinenbetrieber damit in einer Grauzone bewegen. Es ist nicht grundsätzlich juristisch verboten, aber der Anbieter hätte vor der Veröffentlichung zu klären, ob persönliche Interessen von Privatpersonen beeinträchtigt werden. Es reiche nicht, die betreffenden Fotos erst nach einer Beschwerde zu entfernen. (pte)

 

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