Sänger Heino (87) geht juristisch gegen eine Wahlwerbung der deutschen Rechtsaußenpartei AfD vor. Kandidat Felix Teichner (35) hatte in sozialen Medien geschrieben: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Das sieht der Schlagerstar nicht so. Er fordert 250.000 Euro Schmerzensgeld.
„Das ist eine Unverschämtheit, und das geht zu weit“, lässt Heinos Manager Helmut Werner von dem Sänger ausrichten. Die einstweilige Verfügung sollte verhindern, dass Teichner Heinos Namen im Rahmen von Wahlwerbung erneut verwendet.
Dieser hatte sich im Vorfeld als „Heino-Fan“ bezeichnet und gegenüber der „Bild“ mitgeteilt, Heinos Rechtsanwalt solle überlegen, ob er wirklich mit Kanonen auf Spatzen schießen wolle. Er stellte infrage, dass dem Sänger ein Schaden entstanden ist.
Nicht erste Konfrontation
Heino habe sich öffentlich bereits gegen die ausländerfeindliche AfD (Alternative für Deutschland) ausgesprochen, und es sei inakzeptabel, von der Partei vor ihren Karren gespannt zu werden. Der Sänger hätte aber bei einem ähnlichen Vorgehen einer anderen Partei auch juristische Schritte eingeleitet.
Sänger bekannt für Volkslieder
Heino ist zurzeit auf Tournee. Bei seinen Konzerten singt er Volkslieder und auch die deutsche Nationalhymne. Der Sänger werde seit Jahrzehnten von manchen in der rechten Ecke vermutet, sagte Werner. „Das ist der größte Schwachsinn, den es gibt. Es ist ein großes Problem in Deutschland, dass man das Thema Heimat mehr oder weniger einer Partei überlassen hat, und zwar der falschen.“
Die Alternative für Deutschland (AfD) ist die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag. Sie wurde vom deutschen Verfassungsschutz in ihrer Gesamtheit als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Bis zum Abschluss eines von der Partei angestrengten Gerichtsverfahrens gegen die Einstufung behandelt sie der Inlandsgeheimdienst allerdings nur als „rechtsextremen Verdachtsfall“.
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