Mit Übergangsfrist

Barrierefreiheit im Web: EU erlässt neue Standards

Web
22.12.2016 10:34

Mit der am Donnerstag in Kraft tretenden "Webaccessibility Richtlinie" setzt die EU erstmals einheitliche Standards zur Barrierefreiheit in allen EU-Mitgliedstaaten um. Die Richtlinie umfasst Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen. Damit werden Internetseiten insbesondere für Menschen mit Behinderung besser zugänglich, erklärt SPÖ-Staatssekretärin Muna Duzdar.

Die Websites werden besser wahrnehmbar, indem sie lesbar, hörbar und taktil erfassbar werden, besser bedienbar, indem alle Eingabegeräte wie Tastatur, Maus und Touchscreen unterstützt werden und auch verständlicher und robuster, damit Technologien wie Screenreader problemlos damit umgehen können.

"Barrierefreies Internet ist ein wichtiger Schritt, um die digitale Kluft zu schließen. Nur wenn alle Menschen die technischen Möglichkeiten haben, am digitalen Wandel zu partizipieren, können sie auch von den Fortschritten profitieren. Von barrierefreien Lösungen dagegen profitieren alle", sagte Duzdar.

Frist für Überarbeitung alter Inhalte
Die Richtlinie ist auf "neue" Inhalte - also jene, die nach Inkrafttreten der Richtlinie veröffentlicht wurden - binnen 21 Monaten, auf "alte" Inhalte binnen 45 Monaten und auf mobile Apps binnen 54 Monaten nach Inkrafttreten anzuwenden. Die Richtlinie sieht außerdem auch ein regelmäßiges Monitoring über den Umsetzungsstand in den Mitgliedstaaten vor.

Betroffen sind alle Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, also Bund, Land, Gemeinden sowie öffentliche Einrichtungen. Sie sind EU-weit barrierefrei zu gestalten, sofern dies keinen unverhältnismäßigen Aufwand erzeugt. Ausgenommen sind nur bestimmte Online-Dienste wie zum Beispiel Kartenmaterial oder Livemitschnitte.

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