"Ausnahmeregelung"

Roaming-Aus: Brüssel lässt Schlupflöcher offen

Web
22.09.2016 08:14

Die vollständige Abschaffung der Roaming-Gebühren könnte durch eine Ausnahmeregelung für Telekom-Firmen aufgeweicht werden. Der Vizepräsident der EU-Kommission, Andrus Ansip, erklärte, grundsätzlich sollen die Telekom-Unternehmen "das Recht haben, eine Ausnahmeregelung zu beantragen".

Es gehe um das "richtige Gleichgewicht". Gleichzeitig unterstrich Ansip, dass die Firmen aber "nicht dazu ermutigt werden dürfen, gleich Ausnahmen zu beantragen". Deshalb seien "konkrete gute Schutzmaßnahmen" bei einer vollständigen Abschaffung der Roaming-Gebühren ab Mitte 2017 ohne zeitliche Begrenzung und ohne Volumen-Einschränkung des Telefonierens notwendig.

Mit dem - inzwischen zurückgezogenen - Vorschlag der Brüsseler Behörde auf eine 90-Tage-Beschränkung ohne Roaming - "99 Prozent aller Fälle abgedeckt" gewesen. Der Vizepräsident der EU-Kommission sprach von einer "wirklich komplizierten Angelegenheit" und von "Optimierungsangelegenheiten".

Kommissar vergleicht Roaming mit Bier
Ansip versuchte mit einem Bier-Vergleich mehr Verständnis für das Vorgehen der Kommission hervorzurufen. "Wenn gefragt wird, warum es schlecht ist, wenn Leute überall sechsmal günstigere Pakete einkaufen können - dann sage ich, so einfach ist der Fall nicht. Also die Deutschen haben relativ billiges Bier. Aber wenn ein Deutscher nach Schweden fährt, muss er für denselben halben Liter Bier sehr viel mehr bezahlen. Und die, die jetzt ständig billiges Roaming wollen - das würde bedeuten, dass in Schweden die Deutschen dann praktisch so wenig zahlen wie zuhause, aber die Brauerei, die ihr Lieblingsbier in Deutschland braut, muss dann praktisch die Preisunterschiede zwischen dem deutschen und schwedischen Preis übernehmen. Das Beispiel versteht jeder. Das ist nicht fair".

Der EU-Kommissionsvize bemühte noch einen anderen Vergleich: Wenn U-Bahn-Tickets in ganz Europa verwendet werden könnten, hätten die reicheren Städte die Preisdifferenz auszugleichen. Dies wäre nicht fair, und würde außerdem Innovation zerstören.

Telekomfirmen könnten mehr Personal brauchen
Angesprochen auf einen erhöhten Verwaltungsaufwand für die Telekom-Unternehmen, die bei Missbrauchsverdacht die Kunden anschreiben und abmahnen können sollen, konzedierte EU-Digitalkommissar Günther Oettinger, dass dies der Fall sein könne. Aber "nicht hinter jedem Smartphone steht ein Kontrolleur. Aber wenn jemand seinen Wohnsitz in Frankfurt oder Paris hat, und das ganze Jahr mit einer SIM-Karte aus Tallinn telefoniert, aber nie in dem baltischen Staat gewesen ist, dann ist es relativ unbürokratisch möglich, diesen Missbrauch zu typisieren."

Jedenfalls bedeute dies nicht, dass Menschen, die in der EU sehr viel reisen, mit solchen Problemen konfrontiert werden. Auch jenen, die in einem anderen Land arbeiten, "passiert nichts", so Ansip. "Wenn wir von Missbrauch sprechen, meinen wir immer kommerziellen Missbrauch. Also Leute, die so ein bisschen verstecken spielen, die in einem Land leben, aber Dienste aus einem billigeren Land ankaufen". Es werde aber "für die, die einfach viel reisen, keine Roamingzuschläge geben, keine Begrenzungen, weder zeitlich noch basiert auf dem Volumen".

Volumenbegrenzung nicht ausgeschlossen
Ansip schloss aber nicht aus, dass in Zukunft doch eine Volumenbegrenzung greifen könnte. "Vielleicht muss man ein Volumens-basiertes Kriterium für die Zukunft festlegen". Jetzt gelte es, "mit allen Interessensvertretern zu reden. In der Kommission ist es auch nicht so, dass alle alles wissen", und "wir hoffen, noch ein paar neue Ideen zu bekommen".

Die EU-Kommission leitet diesen Vorschlag nun an die europäische Telekom-Regulierungsbehörde Berec zur Besprechung mit den Vertretern der einzelnen EU-Staaten weiter, wie Oettinger sagte. Mitte Juli 2017 soll dann das Ende der Roaming-Gebühren Wirklichkeit werden.

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